Region: UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen
Kultur

Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
UNESCO World Heritage Centre, 7, place de Fontenoy, 75352 Paris 07 SP, France

829 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

829 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

16.06.2019, 17:36

An
PetitionärInnen und Öffentlichkeit
Frau Stadträtin Maria Pappa
Herrn Regierungsrat Martin Klöti
Herrn Nicolas Mathieu, Schweizerische UNESCO Kommission, Bern
Comité du Patrimoine Mondial de l‘UNESCO, Paris

Sehr Geehrte

"Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen! www.openpetition.eu/!gallus. Wir ersuchen das UNESCO Weltkulturerbezentrum in Paris von ihren unabhängigen Fachexperten vor Ort prüfen zu lassen, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt."

Im Juni/Juli 2018 haben 829 Personen unterzeichnet – die meisten handschriftlich vor Ort.
Im November 2018 hat die Schweizerische UNESCO Kommission bestätigt, dass unser Vorgehen den Richtlinien entspreche. Sie hat erklärt, dass die Petition beim Welterbezentrum angekommen und an das Bundesamt für Kultur in Bern zur Überprüfung weitergeleitet worden sei. Uns wurde versichert, dass sie eingehend bearbeitet und beantwortet werde.
Vom Bundesamt für Kultur BAK kam die Kopie eines Briefes an Herrn Niklaus Ledergerber, Denkmalpflege der Stadt St. Gallen, in dem er zur Übermittlung eines detaillierten Projektbeschriebs sowie um Darlegung seiner Position gebeten wurde.
Er hatte zuvor mit der gleichen Bauherrschaft das Haus am Mühlensteg 10 renoviert. Unsere Einladung, vor Ort über die Perspektive auf den Dom und die Altstadt zu sprechen, hat er nicht beantwortet.

In den Jahresberichten des Vereins Stiftsbezirk sieht man, dass bei Bestimmung und Schutz der Sichtachsen Handlungsbedarf besteht und dass Stadt und Verein in Verzug sind: „2017-2018 Erarbeitung einer städtischen Schutzverordnung inkl. Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche“„ … Der Entwurf für die Schutzverordnung soll im August 2019 vorliegen.“
Der Verein wollte nicht mit uns über Sichtachsen sprechen. An zuständiger Stelle in der Fachgruppe Erbe ist wiederum Herr Ledergerber.
Im UNESCO Welterbe Aktionsplan Schweiz 2016 –23 des BAK heisst es zum Stiftsbezirk St. Gallen: „Bis 2019 ist eine Pufferzone festzulegen, welche Sichtbezüge von aussen und innen von Beeinträchtigungen freihält und weitreichende Sichtachsen berücksichtigt.“

Wir warten immer noch auf eine unabhängige FachexpertIn vor Ort. Weder vom BAK noch von der Schweizerischen UNESCO Kommission kam eine Antwort. Am 14. Mai 2019 hiess es im St. Galler Tagblatt unter dem Titel „Neustart am Mühlensteg … Das Bundesamt für Kultur habe die Denkmalpflege von Stadt und Kanton St. Gallen um eine Stellungnahme gebeten und darauf basierend eine eigene Stellungnahme verfasst, zuhanden des Welterbe-Zentrums in Paris. Darin steht das Bundesamt den Bauplänen am Mühlensteg durchaus positiv gegenüber: «Das Projekt verursacht keinerlei Veränderung des einmaligen, universellen Werts des eingetragenen Kulturguts und beeinträchtigt den Ausblick darauf nicht massgeblich.» Derzeit begutachtet Icomos den Fall, der internationale Rat der Unesco für Denkmäler und historische Stätten mit Sitz in Paris.“
Bei Icomos Schweiz steht: „ … Die Neutralität und Unabhängigkeit der Mitglieder als Fachexperten, sind von besonderer Bedeutung.“ Der Präsident ist Herr Ledergerber.
Wir stellen fest, dass er sich selbst seinen Entscheid durch alle Instanzen hindurch unhinterfragt bestätigen kann.

Am 15. Mai 2019 wurde von der Stadt St. Gallen erneut die Baubewilligung zum Mühlensteg 8 erteilt - ohne ein Wort zur Sichtachse. Ohne unseren Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen könnte seit Ende Mai gebaut werden. (Foto)

An die Verantwortlichen:

• Unsere Petition wurde nicht unabhängig geprüft, bearbeitet und beantwortet. Es war nie ein neutraler Fachexperte mit uns vor Ort.
• Wir fordern zugunsten des Weltkulturerbes einen Baustopp bis ihre Pendenzen erledigt sind und eine echte Denkmalpflege möglich wird.
• Das betroffene Grundstück sollte seit Aufnahme des Stiftsbezirks in die UNESCO Welterbeliste 1983 nicht mehr als „Baulücke“ bezeichnet werden.

Für die PetitionärInnen und die Öffentlichkeit:

• Weil das Verbandsbeschwerderecht im Kanton St. Gallen abgeschafft wurde, sind nur wir als direkte Anstösser einspracheberechtigt. Dies haben wir mit unserem erneuten Rekurs wahrgenommen. Es geht aber nicht um unsere private Aussicht, diese bleibt bestehen. Es geht um die öffentliche Sicht auf den Stiftsbezirk und die Altstadt. Wir können nicht weiterhin das finanzielle Risiko allein tragen. Wir suchen dringend Mitarbeitende, um die Sache breiter abzustützen und das Kostenrisiko zu teilen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie uns mit der Organisation von Crowdfounding unterstützen wollen. Wir freuen uns!
• Auch für weiterführende Projekte brauchen wir Unterstützung. Viele Leute haben den Bau einer Aussichtsplattform erwähnt, andere den Erwerb des Bodens durch eine Organisation. Eine Gruppe engagierter Leute ist jetzt dringend nötig.

Freundliche Grüsse

Hanspeter Egloff und Anita Lötscher Egloff


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