01.06.2018, 15:39
Ergänzung mit Artikel Nr.
Neue Begründung: Der öffentliche Blick von der Berneggstrasse auf die Südseite des UNESCO Weltkulturerbes Stiftsbezirk St. Gallen ist einzigartig. U.a. ist das Relief mit der Legende von Gallus und dem Bären von hier aus am nächsten, genau waagrecht gegenüber und im Detail ersichtlich. Es wurde 1776 gebaut, um von hier aus gelesen und gedeutet zu werden. Seither war es immer öffentlich sichtbar.
Für uns ist dies eine wesentliche Sichtachse im Sinne der UNESCO Weltkulturerbe-Richtlinien. Weltkulturerbe-Richtlinien (Art.104). whc.unesco.org/en/guidelines/
Sie soll der Öffentlichkeit erhalten bleiben.
Die Behörden der Stadt St. Gallen haben direkt davor eine Baubewilligung für ein Gebäude erteilt. Ohne unseren Rekurs dagegen wäre diese Sichtachse bereits zerstört.
Der Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen hat unserer Meinung nach bislang nicht ernsthaft geprüft, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt.
Wir ersuchen deshalb das UNESCO Weltkulturerbezentrum in Paris von ihren unabhängigen Fachexperten vor Ort prüfen zu lassen, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt, so dass danach von allen Seiten die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden können.