15.10.2024, 22:39
Liebe Alle
Folgender Text ging soeben zur Gemeinde Erlenbach. Meiner Meinung nach ist die Gemeindeversammlung für die Kündigung des Vertrages zuständig.
Lieber Philippe
Liebe Adrienne
Bei der Durchsicht des Vertrags zwischen der Gemeinde Küsnacht und dem gemeinsamen Seerettungsdienst aus dem Jahr 1944 ist mir aufgefallen,
dass die Gemeinde Erlenbach die hoheitliche Befugnis an die Gemeinde Küsnacht übertragen hat.
Gemäss der Gemeindeordnung (Art. 24 Abs. 2 Ziff. 8) erfordert eine solche Übertragung bei einem Wechsel auf eine andere Gemeinde einen Beschluss der Gemeindeversammlung.
Zusätzlich habe ich euch die Weisung der Gemeindeversammlung vom 7. Oktober 1944 beigefügt – ein Dokument, dessen Beschaffung nicht einfach war.
Eure Handlungen überschreiten in diesem Zusammenhang klar eure Kompetenzen, was euer Jurist sicherlich bestätigen wird.
Eine Überprüfung durch den Bezirksrat könnte erforderlich werden – es bleibt zu hoffen, dass es nicht so weit kommt.
Da nach meiner Information (03.10.2024, Aussage Küsnachter Zeitung) noch nicht alle betroffenen Gemeinden (Horgen, Thalwil, Oberrieden, Herrliberg) dem neuen Vertrag zugestimmt haben,
bewegt ihr euch rechtlich auf unsicherem Boden. Verträge im Bereich der Sicherheit dürfen nur gekündigt werden, wenn eine neue Lösung bereits gesichert ist. Dies wäre ebenfalls von Bedeutung und sollte weiter geprüft werden.
Ich möchte euch diese Informationen nicht vorenthalten und hoffe weiterhin, dass ihr den eingeschlagenen Weg nochmals überdenkt, bevor eine andere Instanz gezwungen wird, ihn rückgängig zu machen.
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir die zugesagten Informationen zu allen relevanten Beschlüssen nicht erst am Fristende, dem 1. November, zukommen lassen würdet.
Im Sinne der Transparenz lasse ich den Verteiler unverändert.
Freundliche Grüsse
Jens Menzi