01.05.2024, 08:31
Der Regierungsrat hält in seinem Schreiben fest, dass der «Tunnel kurz» aus einem Angebotsbedürfnis oder aus Robustheits- oder Produktionsanforderung der Zentralbahn (zb) hervorgehen muss.
Da die Sicherstellung der Fahrplanrobustheit und der Produzierbarkeit des Angebotes ein Ziel der Konsolidierung in der Botschaft 2026 ist, kann ein Bedarf für eine Doppelspur Hergiswil aus solchen betrieblichen Anforderungen nachgewiesen werden.
Laut Informationen der zb ist die Stabilität im Auge zu behalten. Entsprechend sieht die Zentralbahn vor, den «Tunnel kurz» als notwendige Massnahme beim Bund einzugehen.
Der Regierungsrat wird sich für dieses Vorhaben durch entsprechende Eingaben aktive einsetzten, z.B. indem er über die ZKöV die Unterstützung der übrigen Zentralschweizer Kantone einfordert und einen Antrag der zb im Lenkungsausschuss befürwortet.
Inwiefern der Bund dieses Vorhaben berücksichtigen wird, ist noch offen. Falls das BAV die Aufnahme des Doppelspurausbaue in der Botschaft 2026 ablehnt, können die eidgenössischen Parlamentarier des Kantons Nidwaldens das Anliegen nochmal aufnehmen, bei den Beratungen entsprechende Anträge einbringen und für die Annahme des Infrastrukturausbaus im Rahmen der parlamentarischen Diskussion lobbyieren.