Gesundheit

Sofortige Befreiung von der Maskenpflicht in sämtlichen Situationen an der Universität Freiburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rektorat der Universität Freiburg. Rektorin, Prof. Astrid Epiney

142 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

142 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

18.12.2020, 09:00

Liebe Unterstützer der Petition,

im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren, dass die Universität am 24. November ein Disziplinarverfahren gegen mich eröffnet hat (siehe Beilage SWITCH). Die Einleitung erfolgte im Nachgang eines Gespräches mit dem Department für Psychologie, bei welchem ich klarmachte auch weiterhin an der Universität keine Maske zu tragen. In diesem Zusammenhang machte ich auf verschiedene rechtlichte Aspekte zum "Gesichtsverhüllungszwang" sowie medizinische Gründe der Unwirksamkeit und Schädlichkeit von Masken aufmerksam (Sach- und Rechtsattest von Dr. Heinz Raschein). Inhaltlich geht die Universität in keiner Weise auf medizinische oder juristische Aspekte ein und folgt ausschliesslich den kantonalen und bundesrätlichen Leitlinien.

Hinzu kommt, dass in dem Verfahren auch auch dreist gelogen wird und dort angegeben wird, ich hätte keine medizinischen Gründe nachgewiesen und meine besonderen Gründe seien nicht akzeptabel (siehe Beilage SWITCH). Für besondere Gründe wurden sowohl medizinische als auch nichtmedizinische Gründe angegeben. Die Universität scheint auch nicht viel von der UN Menschenrechtskonvention zu halten, zumindest hält sie es in keiner Weise nötig, darauf einzugehen.
Besonders erschreckend ist auch, dass in dem Schreiben "keine mildere Massnahme als die Angegebenen" möglich sind, was unter anderem mit einem offenen Brief begründet wird, den ich einige Zeit zuvor an alle Mitarbeiter und Wissenschaftler des Departments für Psychologie gesendet habe. Dort habe ich meine Sorgen geäußert, Fragen gestellt und an die Verantwortung der insbesondere Psychologen appelliert (siehe Beilage SWITCH). Anscheinend hat die Universität ihre Verantwortung für wissenschaftliche Integrität und Meinungsfreiheit, zumindest in Teilen der bedingungslosen Obrigkeitshörigkeit geopfert.

Der aktuelle Stand des Verfahrens ist so, dass von mir ein ärztliches Attest eingereicht wurde, bei welchem die Details zur Identifizierung meines Arztes (aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes) sowie Diagnose geschwärzt wurden. In Deutschland werden Ärzte welche Atteste ausstellen zunehmend "verfolgt", müssen mit Praxisdurchsuchungen seitens der Polizei rechnen, teilweise unter Beschlagnahmung sensibler Patientenunterlagen, was alleine schon Grund genug ist die Ärzte zu schützen. Das wird (bisher) nicht akzeptiert, der Rechtsdienst der Uni FR fordert ausdrücklich ein Original (ohne eine diesbezügliche rechtliche Begründung beizulegen).

Euch allen eine besinnliche (und maskenfreie) Weihnachtszeit

Freundliche Grüße

Leonard Winkler

Beilagen: drive.switch.ch/index.php/s/xeDLQYTAeI986nZ


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