Gesundheit

Sofortige Befreiung von der Maskenpflicht in sämtlichen Situationen an der Universität Freiburg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rektorat der Universität Freiburg. Rektorin, Prof. Astrid Epiney

142 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

142 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

13.10.2020, 12:27

Es wurde der Link zu drive-switch angepasst


Neuer Petitionstext: 1. Alle Studenten/-innen und Teilnehmer/-innen seien in jeglichen Situationen innerhalb der universitären Gebäude eine obligatorische Maske zu tragen zu befreien, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
2. Bei Ablehnung des Antrags, sei eine wissenschaftlich und juristisch begründete Stellungnahme sowie die Beantwortung der unten aufgeführten Fragen beizulegen.
Der vollständige und ausführliche Antrag sowie die Beilage ist hier zu finden: drive.switch.ch/index.php/s/msfNPAAE0IP6gBv
drive.switch.ch/index.php/s/msfNPAAE0IP6gBv
Berücksichtigung nachfolgender Fragen:
1. Wie begegnet die Universität diesem ethischen Konflikt, gesunden Menschen Benachteiligungen in der Studienleistung sowie potentielle Körperschäden vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit zuzumuten?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Universität um Personen welche keine Maske tragen können/wollen von Ausgrenzung und sozialer Ächtung als «Gefährder» zu schützen?
3. Welche Konsequenzen haben Menschen, welche sich dem Tragen von Masken widersetzen zu befürchten und wie wird sichergestellt, dass selbigen keine Nachteile entstehen, angelehnt an das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV)?
4. Wie stellen Sie sicher, dass die gestorbenen Personen an und nicht nur mit COVID-19 (tatsächlich aber wegen einer oder mehrerer Vorerkrankungen) gestorben sind, wovon die Einschätzung der Gefahr durch COVID-19 direkt abhängig ist?
5. Gibt es im ersten Quartal 2020 irgendwelche Hinweise auf eine Übersterblichkeit in der Schweiz?
6. Wodurch unterscheidet sich SARS-CoV-2 von anderen Grippeviren/Coronaviren, dass im Gegensatz zu Grippeepidemien der Vergangenheit beispiellos einschränkende Massnahmen getroffen wurden?
7. Ist der in der Schweiz verwendete Test auf SARS-CoV-2 als mutmaßlichem Erreger von COVID-19 validiert und wenn ja, wie?
8. Basiert der in der Schweiz verwendete Coronavirustest auf PCR? Wenn ja, erläutern Sie bitte die gewählte Funktions- und Vorgehensweise im Hinblick auf die Aussagekraft der Resultate.
9. Falls in der Schweiz ein anderer Coronavirustest verwendet wird, nennen Sie ihn bitte und schildern seine Funktionsweise.
10. Wie zuverlässig sind die verwendeten Tests? Wie häufig sind falsche Ergebnisse?
11. Wie ist sichergestellt, dass ein positives Testergebnis nicht aus einer anderen Quelle (Verunreinigung) stammt? Ohne Reinigung und Charakterisierung der Viruspartikel kann ein Test kein Beweis dafür sein, dass ein Virus vorhanden ist (mangelnde Spezifizierung).
12. Wie haben Sie die Übertragbarkeit und Pathogenität von COVID-19 festgestellt?
13. Sind für das Virus SARS-CoV-2 die von Robert Koch aufgestellten Forderungen erfüllt, damit es als Erreger einer bestimmten Krankheit bezeichnet werden darf? Die vier Kochschen Postulate müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, um zu beweisen, dass ein obligat pathogener Mikroorganismus der Erreger einer Infektionskrankheit ist:
a. Der Erreger oder Mikroorganismus (z.B. Virus) kann aus dem erkrankten Individuum in eine Reinkultur überführt werden (gezüchtet).
b. Der Mikroorganismus muss in allen Krankheitsfällen gleicher Symptomatik entdeckt werden können, bei gesunden Individuen jedoch nicht.
c. Ein vorher gesundes Individuum zeigt nach Infektion mit dem Mikroorganismus aus der Reinkultur dieselben Symptome wie das, aus dem der Mikroorganismus ursprünglich stammt.
d. Der Mikroorganismus kann aus den so infizierten und erkrankten Individuen wieder in eine Reinkultur überführt werden.
14. Falls die Kochschen Postulate erfüllt sein sollten, nennen Sie bitte Studien, die einwandfrei belegen, dass das Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde (vollständige Reinigung, Isolierung und Bestimmung der biochemischen Eigenschaften plus elek-tronenmikroskopische Aufnahme).
15. Bitte nennen Sie Studien, die einwandfrei belegen, dass SARS-CoV-2 krankmachend ist, und nicht andere Faktoren den Krankheitsverlauf zumindest mitbestimmen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 50


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