18.11.2020, 13:08
Verlängerung Petition: Bundesgericht entscheidet in den nächsten Wochen über eine Rückweisung an den Regierungsrat.
Neuer Petitionstext: **ENGLISH VERSION:** please click www.openpetition.eu/!natureandculture
***Bitte handschriftlich ausgefüllte Bögen jeweils so bald wie möglich auf dieser Seite hochladen oder einsenden.***
***Jede Person kann unterschreiben, unabhängig von Wohnsitz, Nationalität und Alter***
Diese Petition unterstützt die Forderung der Fondation Franz Weber/Helvetia Nostra nach einem respektvollen Umgang mit Natur, Landschaft und international bedeutsamer Architektur im Grenzgebiet Dornach-Arlesheim, Schweiz. Schweiz.
**Mehr Informationen und unterstützen:** www.initiative-dornach-arlesheim.ch
Angesichts der Bedrohung durch **zwei Großbauprojekte unmittelbar nördlich des Goetheanums** hat Helvetia Nostra am 27.12.19 beim Regierungsrat Baselland einen Antrag zum Schutz dieses einmaligen Natur- und Kulturraums eingereicht. Infolge gravierender Verfahrensfehler im Planungsprozess ist eine Überprüfung der beiden Bauprojekte unabdingbar.
Die hier vorliegende Petition fordert den Regierungsrat BL dazu auf, dem Antrag der Helvetia Nostra vom 27.12.19 bezüglich Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz stattzugeben.
**Petition** **Petition**
Sehr geehrte Damen und Herren des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft,
Die Unterzeichnenden unterstützen die Forderungen der Helvetia Nostra bezüglich Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz auf den Quartierplanarealen „Schwinbach Süd“ und „Uf der Höchi II“ unmittelbar nördlich des Goetheanums in Arlesheim, Kanton Basel-Landschaft.
Die Unterzeichnenden stellen das Begehren, dass den folgenden Anträgen der Helvetia Nostra an den Regierungsrat Basel-Landschaft vom 27.12.2019 stattgegeben werde:
*1. *1\. Die schützenswerten Naturobjekte in der Gemeinde Arlesheim, Arlesheim\, Schwinbach Süd (Parzellen 1548, 556, 1424, \(Parzellen 1548\, 556\, 1424\, 560 und 3462) 3462\) und Uf der Höchi (Parzelle 549) \(Parzelle 549\) seien in das Inventar der geschützten Naturobjekte aufzunehmen.* aufzunehmen\.*
*2.
*2\. Superprovisorisch sei den Eigentümerinnen/Eigentümern dieser Parzellen unter Androhung der Straffolgen des Art. Art\. 292 StGB und des § 33 des Gesetzes über den Natur- Natur\- und Landschaftsschutz zu verbieten, verbieten\, Änderungen an der Vegetation und am Terrain vorzunehmen.* vorzunehmen\.*
*3.
*3\. Die Quartierpläne Schwinbach Süd und „Uf der Höchi II“ seien nichtig zu erklären und bereits erteilte Baubewilligungen seien zu widerrufen.* widerrufen\.*
**Worum geht es?** es?**
Das Grenzgebiet Dornach-Arlesheim entlang des Schwinbaches liegt eingebettet in eine durchgrünte Hügellandschaft mit ausgedehnten naturnahen Gärten, einem großen Baumbestand sowie wertvollen Feuchtgebieten. Die Region verfügt über einen großen Reichtum an Pflanzen und Tieren, die teils als seltene und gefährdete Arten unter Schutz stehen. In diesem ökologisch und landschaftlich wertvollen Gebiet liegt im Kanton Solothurn (Dornach) das Goetheanum als einzigartiges, national geschütztes Kulturgut mit internationaler Ausstrahlung, direkt an der Grenze zu Baselland (Arlesheim). Es ist umgeben von einer Vielzahl weiterer herausragender Beispiele der plastisch-organischen Architektur. Das „Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung“ (ISOS) erfasst das Goetheanum sowie viele seiner Umgebungsbauten unter dem höchstmöglichen Erhaltungsziel.
**Problematik** **Problematik**
Dieses Gesamtkunstwerk von architektonisch einmaligen Bauwerken inmitten einer sowohl landschaftlich wie ökologisch äußerst wertvollen Region ist durch zwei Großbauprojekte auf der Nordseite des Goetheanums akut bedroht. Geplant sind am Fuß des Goetheanumhügels auf einem Areal von rund 25’500 m2 zwei ausgedehnte Überbauungen mit insgesamt über 100 Wohneinheiten, einerseits das Projekt „La Colline“ (siehe www.la-colline-arlesheim.ch) auf dem Areal „Uf der Höchi II“, andererseits eine Überbauung auf dem Areal „Schwinbach Süd“. Beide Projekte sind im Kanton Baselland situiert, direkt an der Kantonsgrenze zu Solothurn unmittelbar nördlich des Goetheanums.
Sowohl aus Sicht des Naturschutzes wie des Denkmal- und Landschaftsschutzes bestehen schwerwiegende Bedenken gegen die beiden Großbauprojekte. Als Folge der Bauprojekte muss von einem weitgehenden Verlust der Naturwerte, einer gravierenden Beeinträchtigung des architektonischen Kulturgutes sowie einer irreversiblen Zerstörung des Landschaftsbildes ausgegangen werden.
**Mehr Informationen und unterstützen:** www.initiative-dornach-arlesheim.ch
Neue Begründung: **Naturschutzanliegen auf dem Areal Schwinbach Süd** Süd**
Das Schwinbachareal mit seinem ausgedehnten Hecken- und Baumbestand sowie einem Feuchtgebiet im Süden des Areals ist Heimat für eine Vielzahl von teils bedrohten und geschützten Tierarten gemäß Roter Liste wie z.B. Feuersalamander, Erdkröte und Ringelnatter. Ebenso kann eine große Vielfalt an Vögeln beobachtet werden, darunter zahlreiche national prioritäre Arten und Arten auf der Roten Liste. Durch seine Vernetzungsfunktion von Lebensräumen hat das Schwinbachareal infolge seiner Lage inmitten eines ökologisch wertvollen Grüngürtels zwischen Goetheanumpark und Ermitage zusätzlich eine wichtige Bedeutung für die Biodiversität im ganzen Gemeindegebiet von Dornach und Arlesheim.
Leider kam es im Prozess der Nutzungsplanung auf dem Areal Schwinbach Süd zu schwerwiegenden Verfahrensfehlern. So wurde die während einer Nutzungsplanung gesetzlich vorgeschriebene Erhebung der Naturwerte gleich zweimal unterlassen (sowohl bei der 2016 erfolgten Zonenplanrevision wie bei der Quartierplanung). Dies stellt einen zweifachen Verstoss gegen das Natur- und Landschaftsschutzgesetz des Kantons Baselland dar, welches die Erhebung der Naturwerte auf dem Areal als Grundlage für eine anschließende Schutzwürdigkeitsprüfung vorschreibt (NLG Art. 11). Außerdem sind die bedrohten Amphibien und Reptilien sowie ihre Lebensräume in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sowie dessen Verordnung geschützt (Art. 18 NHG, Art. 20 NHV).
**Landschafts- und Denkmalschutzanliegen auf den Arealen Schwinbach Süd sowie Uf der Höchi II** II**
Beide Bauprojekte stellen infolge ihrer uniformen Bauweise und ihres im Vergleich zum umliegenden Einfamilienhausquartier sich deutlich abhebenden Größe einen schwerwiegenden Eingriff in das Landschaftsbild dar. Es ist davon auszugehen, dass durch die insgesamt 14 geplanten Wohnblöcke der einzigartige Gesamteindruck des Goetheanumareals mit seinen plastisch-organischen Gebäuden von Norden her verloren ginge. Gleichzeitig ist im Hinblick auf das nördlich an das Goetheanum anschliessende Gemeindegebiet von Arlesheim eine irreversible Zerstörung des einmaligen Landschaftsbildes Richtung Ermitage und Burg Birseck als kantonal geschütztes Kulturdenkmal zu befürchten. Die Schönheit des Ortsbildes an den von Einheimischen wie internationalen Gästen viel frequentierten Wegen „Auf der Höhe“ und entlang des Schwinbachs würde zerstört.
Nicht umsonst sind diese Wege Teil des von den Gemeinden Arlesheim und Dornach ausgeschilderten Architekturpfades (siehe www.architekturpfad.ch), welcher unter anderem direkt entlang der geplanten Bauprojekte verläuft und bedeutsame plastisch-organischen Bauwerke umfasst.
Aus Sicht des Denkmalschutzes verletzen die beiden Bauprojekte den Umgebungsschutz des auf höchstmöglicher Stufe vom Bund geschützten Goetheanumareals. Dieser Umgebungsschutz ist integraler Bestandteil eines effektiven, zeitgemäßen Denkmalschutzes. So sollen z.B. die südlichsten Gebäude der Überbauung La Colline direkt neben den von Rudolf Steiner entworfenen Bauten des Glashauses (1914), des Verlagshauses (1924) und des Heizhauses (1914) mit seinem weitherum sichtbaren, expressionistischen Kamin zu liegen kommen.
Leider kam es somit auch bezüglich Denkmalschutzanliegen zu gravierenden Verfahrensfehlern im Rahmen der Quartierplanungen Schwinbach Süd und Uf der Höchi II. So hatte der Denkmalschutz Solothurn als für das Goetheanum zuständige Stelle keine Kenntnis von diesen Bauprojekten und war daher bei deren Planung nicht involviert. Dies ist angesichts der unmittelbar benachbarten, auf Bundesebene geschützten Kulturdenkmäler nicht akzeptabel.
**Antrag der Helvetia Nostra an den Regierungsrat** Regierungsrat**
Angesichts dieser Verfahrensfehler im Planungsprozess beider Bauprojekte mitten in einem sensiblen Natur- und Kulturraum hat Helvetia Nostra am 27. Dezember 2019 beim Regierungsrat einen Antrag auf entsprechende Schutzmaßnahmen gestellt.
Der Antrag fordert, die infolge Verfahrensfehler mangelhaften Quartierpläne wegen Verletzung von Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz für ungültig zu erklären. Zusätzlich verlangt der Antrag die Aufnahme der schützenswerten Naturobjekte, „Schwinbach Süd“ und „Uf der Höchi II“, in das Inventar der geschützten Naturobjekte. Das ebenfalls geforderte vorläufige Verbot für Änderungen an Vegetation und Terrain wurde vom Regierungsrat bereits ausgesprochen.
Der Antrag der Helvetia Nostra ist aktuell beim Regierungsrat Basel-Landschaft in Bearbeitung. Daher ist es wichtig, dass jetzt möglichst viele natur- und kulturinteressierte Menschen diesen Antrag der Helvetia Nostra mit ihrer Stimme unterstützen.
Neues Zeichnungsende: 30.01.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9.138