23.12.2020, 11:01
Seit gestern sind wieder viele Bereiche des öffentlichen Lebens von einer angeordneten Schliessung oder massiven Einschränkungen betroffen. Diesem Entscheid liegt aber keine sachliche Risikoabwägung zu Grunde, sondern es werden alle über einen Kamm geschoren. Im Hinblick auf die neuen Regelungen ab 22. Januar 2021 ist die Politik aufgefordert, sinnvoll zu differenzieren: Sich ständig neuen Regeln anpassen zu müssen ist aus Sicht der Tanzschulbetriebe nicht nur wirtschaftlich untragbar, sondern stellt auch die Glaubwürdigkeit der Behörden in Frage.
Tanzschulbetriebe übernehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung: Gesundheit hat und hatte auch vor Corona höchste Priorität. Sie haben bewiesen, dass sie bereit sind, die behördlichen Vorgaben konsequent umzusetzen. Nun ist es höchste Zeit, dass Einrichtungen welche adäquate Schutzmassnahmen einhalten und eine sinnvolle Nachverfolgung der Kundenkontakte anbieten, von zukünftigen Restriktionen ausgenommen werden.
Gestützt auf die Petition, werden wir mit dieser Forderung im Januar an den Bundesrat und erneut an die kantonalen Entscheidungsträger treten.
Die Petition wurde bis zum Stichtag am 22. Januar 2021 verlängert: Nutzen sie die Zeit, um sich für das Tanzen in geschützten Bewegungs- und Begegnungsräumen stark zu machen und setzen sie sich damit für Tanzschulen, welche eine entscheidende Funktion für die geistige, soziale und körperliche Gesunderhaltung der Menschen in unserer Gesellschaft einnehmen, ein.