06.07.2020, 09:56
Es können keine finanziellen Versprechen gegenüber der Firma Dubler gemacht werden. Wir werden aber versuchen, eventuelle Einbussen ab zu federn.
Neuer Petitionstext: Gemäss Artikel 261 bis StGB – Rassendiskriminierung (schweizerisches Strafgesetzbuch), Absatz 4 verlangen die Unterzeichnenden der Petition eine sofortige Gerichtliche Verfügung gegen die Bezeichnung «Mohrenkopf» als Name einer Süssspeise der Firma Dubler, Sandackerstrasse 1, 5622 Waltenschwil. Ausserdem verlangen die Unterzeichnenden die sofortige Aufhebung der Website mit dem Namen «www.mohrenkopf.ch» verknüpft mit der URL www.dubler.net/?fbclid=IwAR0bIjgUimH78pdvUg2K7erFSTjb-L0JNPsaMaxVx3owZc_k075RNZWVUKA.
Ausserdem verlangen die Unterzeichnenden, dass der Tatbestand des Verstosses gegen das schweizerische Strafgesetz laut StGB – Rassendiskriminierung Artikel 261, Absatz 4 gerichtlich verfolgt und verurteilt wird.
Sollte die Firma Dubler einer Namensänderung des Produktes «Dubler Mohrenkopf» zustimmen und diese innerhalb von 30 Tagen nach dem Zustimmen einer Namensänderung umgesetzt haben, verpflichten sich die Unterzeichnenden je ein Exemplar des besagten Artikels unter neuem Namen zu erwerben. Es werden mit 500`000 Unterzeichnenden gerechnet… erwerben.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5