23.12.2016, 16:22
Das Verwaltungsgericht gibt in diesem einlässlichen, gründlichen Urteil den Beschwerdeführern, den Vertretern der IG für die Schule und ein lebendiges Gemeindeleben auf dem Hirzel, voll recht; denn es stellt fest, dass es ernste und gewichtige Gründe für eine Stimmrechtsbeschwerde gegeben hat und dass der Bezirksrat in seiner Rolle als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung begangen hat, indem er das Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme nicht rechtzeitig vor der Abstimmung vom 25. September 2016 beurteilt hatte.
Für die IG Hirzel, 23. Dezember 2016
Markus Frei Willis, pro-hirzel@gmx.ch