23.12.2016, 21:16
Sehr geehrte Frau Rüegg
Danke für die Zusendung des Artikels www.zsz.newsnetz.ch/horgen/weitere-attacke-gegen-fusion/story/12604274
Darf ich Sie um Folgendes bitten, allen Mitgliedern des Redaktionsteams folgende Zuschrift zuzuleiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Einreichung einer Stimmrechtsbeschwerde, oder jetzt nach der Abstimmung einer sog. Gemeindebeschwerde bei Gericht ist „keine Attacke“. Dieser Titel im obgenannten Artikel ist, sorry, leider tendenziös, und er ist falsch. Vermutlich findet die Redaktion der ZSZ die Fusion von Hirzel mit Horgen weiterhin grossartig, wie dies jedenfalls auch zum Ausdruck kam im folgenden Artikel von der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember, an der die drei Beschwerdeführer von Gemeindepräsident Braun schwer angegriffen und verunglimpft worden sind, ohne dass das die ZSZ gestört hätte. Ich (als einer der jetzt schon sechs juristischen Unterstützer/innen der Beschwerdeführer) ersuche die Mitglieder der Redaktion doch zu bedenken, dass diese drei stimmberechtigten Personen aus Hirzel ihr verfassungsmässiges Recht auf Rechtsschutz wahrgenommen haben. Hätte der Gemeindepräsident schon im Sommer den Mut gehabt, auf die politischen und rechtlichen Einwendungen der Opposition einzugehen, und nicht nur diese demokratische Opposition, wie zuletzt an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember, völlig abzulehnen, wäre möglicherweise eine Korrektur des Fusionsvertrags zustande gekommen.
Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren mehrfach festgehalten, dass über einen schwer mangelhaften Erlass oder wenn ein solcher in einem Entscheidverfahren mit schweren Rechtsverstössen der Behörden zustande kam (wie z.B. strafbare Nötigung und Einschüchterung der Kritiker), nicht abgestimmt werden darf.
Es braucht auf jeden Fall eine Korrektur des ganzen Fusionsprozesses und des Vertrages. Das ist nicht zuletzt im vollen Interesse der 922 Hirzeler Stimmberechtigten, die gutgläubig einem rechtlich schwer mangelhaften Vertrag zugestimmt haben und letztlich damit getäuscht wurden. Es dürfte für Sie interessant sein, dass der Rechtsanwalt des Gemeinderates Hirzel in der Vernehmlassung zur Gemeindebeschwerde in der Sache selbst bis auf einen Punkt praktisch in keinem Punkt widersprochen hat. Das „Haus“ der erweiterten Gemeinde Horgen steht auf einem sehr wackligen, faulen Fundament, und es fehlen ihm wesentliche tragende Bauelemente und der Innenausbau ist überhaupt unterblieben. Da können die Menschen der beiden Gemeinde nicht einziehen. Jetzt müssen eben die ordentlichen Gerichte entscheiden, der Bezirksrat, das Verwaltungsgericht und notfalls das Bundesgericht. Es ist eben auch ein Gebot der Demokratie, dass Vorlagen, wie der rechtlich in unseren Augen völlig missglückte Fusionsvertrags, letztlich durch die Justiz korrigiert werden!
Vielleicht verstehen Sie mich, wenn ich meine, dass das Beharrendes Gemeinderates Hirzel auf dem bisherigen schwer mangelhaften Rechtssetzungsverfahren und dem sehr mangelhaften Vertrag der Demokratie in Hirzel und Horgen sehr geschadet hat und alle Bewohner/innen dieser Gemeinden wohl eines Tages froh sein werden, dass drei Mitbürger das demokratisch-rechtsstaatliche Mittel der Gerichtsbeschwerde wahrgenommen haben.
Darf ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion ersuchen, den Empfang dieser Mail zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüssen Rainer J. Schweizer