Region: Hirzel
Erfolg
Bildung

Erhaltung der Sekundarschule Hirzel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Hirzel

552 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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Neuigkeiten

23.12.2016, 16:40

Von: Schweizer, Rainer
Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2016 12:32
An: 'Urech, Rahel'
Betreff: Verwaltungsgericht gibt der IG Hirzel voll recht


Sehr geehrte Frau Urech
Beigefügt schicke ich Ihnen noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich zu. Dieses gibt den Beschwerdeführern, den Vertretern der IG für die Schule und ein lebendiges Gemeindeleben auf dem Hirzel, voll recht, indem es feststellt, dass es ernste und gewichtige Gründe für eine Stimmrechtsbeschwerde gegeben hat und dass der Bezirksrat in seiner Rolle als erstinstanzliches Verwaltungsgericht eine verfassungswidrige Rechtsverzögerung begangen hatte, indem er das Gesuch um eine vorsorgliche Massnahme rechtzeitig vor der Abstimmung vom 25. September 2016 hätte beurteilen sollen.

Ich ersuche Sie und die Redaktion der ZSZ höflich, über dieses bedeutsame Urteil einlässlich zu berichten, nicht zuletzt, damit endlich auch einmal in der ZSZ über die Anliegen und – wie das Verwaltungsgerichtsurteil zeigt – die Verdienste der Opposition im Hirzel angemessen berichtet wird. Denn schon an diesem ersten klaren Gerichtsentscheid wird deutlich, dass es gerade dann, wenn es um demokratische Entscheidungen geht, Gerichte unbedingt braucht, um die Fehler und die Rechtsverstösse der Behörden zu korrigieren.

Dieses Urteil hat übrigens Herr M. Frei, Sprecher der IG, gestern schon an Ihren Redaktor Herrn Hitz geschickt, damit er den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich veröffentliche; ein Bestätigungstand gestern jedenfalls noch aus. Ihr Kollege hat ja wiederum einen solch unsäglich irreführenden Bericht verfasst über die Unterschriftensammlung betr. Rückzug der Beschwerden; dabei ist eigentlich klargestellt, dass die Beschwerden der IG gerade dazu dienen, dass die Demokratie nicht für Entscheide missbraucht wird, die erhebliche Rechtsverstösse enthalten, weshalb eine Rückzug ohne eine Korrektur der Fehler und Rechtsverstösse gerade für die Gemeindedemokratie von Hirzel und Horgen und die Rechtsstaatlichkeit im Bezirk schädlich wäre.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Urech, mich über die Publikation in der ZSZ bezüglich diese bedeutenden Urteils des Zürcher Verwaltungsgerichts zu informieren.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüsse
Rainer J. Schweizer


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