14.09.2016, 19:18
Liebe Unterstützer der IG Hirzel
Vor zwei Tagen haben wir um Unterstützung gebeten. Anbei veröffentlichen wir nun die Rechtsschriften, sodass sich Interessierte auch ein genaues Bild machen können, weshalb wir ein Rechtsmittel einlegen mussten, was wir dem Gemeinderat vorwerfen, und weshalb die Abstimmung verschoben werden sollte.
Der Gemeinderat führt sich auf, also wäre die IG die Verhinderer, doch aus den Rechtsschriften wird klar ersichtlich, welch grobe Verstösse gegen die freie Willensäusserung und Stimmabgabe gem. Art. 34 der Bundesverfassung sich die Behörden leisteten, nebst weiteren Verstössen gegen etliche andere Gesetze. Eine Stimmrechtsbeschwerde ist nichts Anstössiges, sondern das gute Recht jedes Bürgers. Übrigens läuft auch in Horgen gerade eines solche Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage zum Bau eines neuen Schwimmbades...
Die hier angefügte Rechtsschrift ist unsere ursprüngliche Beschwerde der IG gegen die Politische Gemeinde Hirzel vom 16. August. Besonders erwähnenswert sind die Randziffern Nr. 11, S. 6 (Mangelhaftes Weisungsbüchlein), Nr. 26, S. 10 (Verweigerung von Informationsmaterial), Rz. 29-48, S. 12-17 (Mangelhafte und rechtswidrige Informationspolitik des Gemeinderates), Rz 59-64, S. 21-22 (Verstoss gegen §152 nGG), Rz 71-80 (S. 25-27)
Rückmeldungen, Anregungen usw. werden gerne auf pro-hirzel@gmx.ch entgegengenommen.
Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit
IG zur Erhaltung der Schule und eines intakten Dorflebens Hirzel
Markus Frei Willis, lic.iur. et lic.oec.publ.