05.04.2020, 11:05
Einen schönen guten Morgen
Es ist jetzt Sonntagmorgen vom 5. April 2020. Das Wetter draussen ist wunderbar und es verleitet dazu den Tag im Freien zu verbringen. Aufgrund der Drohungen vom Freitag durch den Bundesrat, die Massnahmen zu verschärfen, wenn sich das Volk nicht hauptsächlich zu Hause aufhält – was automatisch eine Verlängerung mit sich bringt –, empfehlen wir dies jedoch nicht. Bleiben wir heute also zu Hause, um zu verhindern, dass die aus unserer Sicht rechtswidrigen Massnahmen nicht verschärft und verlängert werden. Manchmal ist es besser abzuwarten und zu einem geeigneteren Zeitpunkt wieder aktiv zu werden.
Eine Aktivität die uns zumindest im Moment niemand verbieten kann, ist die Onlineaktivitäten. Und genau das sollten wir heute und die nächsten Tage nutzen, denn noch nie sitzen so viele Menschen zu Hause und nützen das Internet. Es sind zwar schon fast 7000 erfreuliche Unterschriften zusammengekommen. Dies ist jedoch bei weitem noch nicht ausreichend, um die notwendige Gewichtung gegenüber der Regierung zu erhalten. Es braucht wesentlich mehr, wenn irgendwie möglich sollten es 50.000 Unterschriften sein. Deshalb bitten wir alle diese Petition weiterzuleiten und für weitere Unterschriften zu sorgen. Die Weiterleitung kann per Mail, in den Social Media oder anderen Plattformen stattfinden. Es ist aber auch möglich die Unterschriften auf Papier zu sammeln und einzureichen.
Auch wenn viele Mitmenschen das Vorgehen des Bundes als angemessen erachten, darf nie vergessen werden, dass diese bisher einzigartige Situation auf jeden Fall kritisch überprüft werden muss. Es muss nicht nur die Legitimität des Bundes überprüft werden, sondern es muss grundsätzlich eine wesentlich genauere Auslegung des Art. 36 der Bundesverfassung erfolgen. Die bisherige Auslegung ist viel zu gummig und kann auch in Zukunft bei anderen anscheinend die Menschheit bedrohenden Ereignissen zu einfach (wieder zum Nachteil des Volkes?) in drastische Massnahmen münzen. Es braucht vor dem Einführen von Massnahmen wesentlich mehr Abklärungen – bei „Corona“ ist vor allem der wissenschaftliche Einbezug kritischer Stimmen massiv missachtet worden –, bevor der Bund solch gravierende Massnahmen noch einmal anordnen kann. Ausserdem dürfen die Gerichte durch solche Massnahmen nicht so einfach ausgehebelt werden können. Die Massnahmen des Staates müssen jederzeit auf juristischem Weg überprüft werden können, was bei den aktuellen Massnahmen nicht möglich ist. Dies ist einer direkten Demokratie unwürdig. Die alleinige Macht bei der Exekutive kann gerechtfertigt sein, darf aber nicht so einfach durch Ausschalten der Legislative, der Judikative und des Souveräns erfolgen. Es braucht in Zukunft im Zusammenhang mit einer Notlage parallel eine Art Kontrollgremium, welches ab Beginn die Massnahmen des Bundes kritisch hinterfragt und dem Bund als Beratergremium zur Verfügung steht.
Diese Petition hinterfragt deshalb nicht nur oder nicht in erster Linie die Coronamassnahmen, sondern grundlegend die Umsetzung des Art. 36 BV. Was heute geklärt wird, das kann dem Volk später nicht mehr zum Nachteil werden.
Wir denken, dass vor allem das letzte Argument Menschen zur Unterschrift bewegen kann, die die momentanen Massnahmen als überwiegend richtig ansehen. Ob diesen Menschen bewusst ist, dass die aktuellen Massnahmen in anderen Situationen – das nächste Mal eventuell gegen deren Willen? – relativ einfach eingeführt werden können, ist fraglich. Leider stecken viele Menschen in ihrem engen Blickwinkel und der Angst vor Erkrankung fest und brauchen eine entsprechende Erklärung, um zu erkennen, dass diese Petition durchaus auch für die Befürworter der Coronamassnahmen ihre Berechtigung hat.
Am nächsten Dienstag wird ein mehrseitiges Schreiben an alle National- und Ständeräte versandt, indem wir die Räte auffordern die grundlegenden epidemiologischen Fragen zu beantworten oder zu fordern, dass der Bund diese beantwortet und für eine juristische Überprüfung der Massnahmen einzustehen. Denn das Parlament ist während einer Notlage die einzige Institution, welche die Massnahmen des Bundes ändern oder gar absetzen kann. Der Brief wird voraussichtlich am Donnerstag auf unserer Webseite veröffentlicht, denn er gilt als öffentliches Schreiben. Wir möchten jedoch dem Empfang durch die Räte nicht vorgreifen, deshalb die verzögerte Veröffentlichung.
Weiter im Teil 2.