Região: Rafz
Ambiente

Die Bollebärg-Linde muss bleiben!!

A petição é dirigida a
Gemeinderat Rafz

2 Assinaturas

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2022
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Novidades

27/09/2022 19:34

Ich habe die gewünschten Quellen im Petitionstext ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Nach dem Verkauf der Bauparzelle 5934 (Bollebärg) in Rafz an rine Immobilienfirma (*) wird in naher Zukunft eines der letzten noch brachliegenden Baugrundstücke überbaut. Dabei möchte der Bauherr die wunderschöne Linde, die auf dem kleinen Gemeindegrundstück Nr. 6116 steht, fällen lassen.lassen (**). Dies möchten wir verhindern.

Quellen:

(*) Grundbuchamt Eglisau

(**) Gemeinde Rafz, Forst



Neue Begründung:

BEGRÜNDUNG:

Dorfbild

Das Dorf Rafz besteht schon seit über 1150 Jahren und ist heute noch ein Ort mit vielen historischen Stätten, Gebäuden und alten wunderschönen Bäumen, nicht zuletzt an der Landstrasse und auf dem Gnal. Sie sind ein wesentlicher Teil des Dorfbilds und tragen zu einem angenehmen Wohnklima und einem ausgewogenen und grünen Dorfbild bei.

Einige der ältesten Bäume sind sogar im kantonalen Schutzinventar aufgenommen und geschützt um ihren Erhalt zu sichern. Damit es auch zukünftig schützenswerte und dorfbildgestaltende Bäume gibt, die ins Inventar aufgenommen werden können und zukünftige Generationen mit ihrer Schönheit erfreuen.

 

Begegnungsstätte: Schattenplatz / Wanderer / Familien

Der über 30 Jahre alte gesunde Baum mit dem urchigen Holzbänkli dient als Begegnungsstätte für Jung und Alt.

Wanderer und Spaziergänger ruhen sich im wohltuenden Schatten aus, Liebespaare geniessen etwas gemütliche Zweisamkeit und für Familien dient die Ecke als Velo- oder Trottiübungsplatz, bei dem die Eltern sich ausruhen können.

Der Baum und sein Bänkli dienen als Treffpunkt für einen kleinen Schwatz unter Nachbarn und Fremden und machen den Bollebärg zu einer kinderfreundlichen Begegnungsstrasse, auf der man sich gerne trifft. Dieser muss unbedingt beibehalten werden.

Kein Neubau kann den natürlichen Schatten und das Bänkli mit dem Blick auf den runden Platz am Ende des Bollebärgs ersetzten. Darum setzen wir uns für den Erhalt der Bollebärg-Linde ein.

 

Klima

Bäume reinigen die Luft, spenden Schatten, kühlen die Umgebung, speichern Wasser und bieten zahlreichen Lebewesen Schutz und Nahrung.

Swiss Meteo am Zürichberg dokumentiert, dass die heissesten Tage und Monate seit Messbeginn vor gut 150 Jahren alle aus den letzten Jahren stammen (1). Als bewährtes Mittel gegen die Hitze werden laut Experten Bäume genannt. Im Umfeld von Bäumen werden gut 5 bis 7 Grad tiefere Temperaturen gemessen (2)

Angesicht des Klimawandels und der zunehmenden Überbauung freier grüner Flächen müssen bestehende alte Bäume unbedingt bewahrt werden. Eine Nachpflanzung benötigt Jahrzehnte um wieder denselben Standard zu erreichen. Drum ist es wichtig, bereits bestehende, grosse, hitzeresistente Bäume zu bewahren.

Zum Schutz gegen die Klimaerwärmung und zur Verbesserung des Klimas sollten deshalb Bäume nur im äussersten Notfall (Krankheit des Baumes, Gefahr für Mensch und Umwelt) gefällt werden. Insbesondere, wenn er auf Gemeindegebiet steht.

 

UNSERE FORDERUNGEN:

Die Bollebärg-Linde wird NICHT gefällt und bleibt zusammen mit dem Bänkli erhalten.

Das Plätzchen dient weiterhin als Begegnungsstätte und Beitrag zu einem angenehmen natürlichen Wohlfühlklima. Der Baum trägt zu einem familienfreundlichen und grünen Dorfbild bei, das seinen ursprünglichen Charakter im Einklang mit der Natur beibehält.

 

Schutz der Bollebärg-Linde vor und während des Neubaus.

Bereits vor Beginn des Baus auf Grundstück Kataster Nr. 5934 am Bollebärg durch die Firma shVision AG wird der Baum durch geeignete Massnahmen (Boller, Zaun, Abschirmung des Stammes gegen das Baugrundstück) geschützt. Durch supervorsichtiges Vorgehen beim Bau, (analog Baumschutz-Plakat Stadt Bern), wird verhindert, dass der Baum während des Baus beschädigt wird.

 

Bis der Entscheid über den Weiterbestand des Baumes gefallen ist, ist Mittels Superprovisorische Verfügung/Gemeinderatsbeschluss das Fällen des Baumes oder dessen Beschädigung zu verhindern.

 

 

VORSCHLAG:

Baumreglement und Bauminventar für die Gemeinde Rafz

Um diesen und auch andere schützenswerte Bäume langfristig zu erhalten soll ein Baumreglement mit einem zugehörigen Bauminventar verfasst werden (siehe Stadt Bern). Durch Antrag an den Gemeinderat oder die Forstverwaltung können besonders schützenswerte Bäume ins Inventar aufgenommen werden. Diese geniessen einen besonderen Schutz und können nur unter Erfüllung bestimmter Bedingungen (Krankheit des Baumes, Gefahr für Umwelt und Personen) und schriftlichem Einverständnis Mittels Gemeinderat-Beschlusses gefällt werden.

 

 

Namens der Anwohner des Bollebärgs und der Bevölkerung von Rafz

Quellen:

(*) Grundbuchamt Eglisau

(**) Gemeinde Rafz, Forst

(1) www.srf.ch/news/schweiz/klimamonitor-am-puls-des-planeten-zahlen-und-fakten-zur-klimakrise

(2) science.orf.at/stories/3207300/


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2 (2 in Rafz)


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