03.05.2020, 14:06
Ergänzung Informationslinks mit
www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1530
Neue Begründung: Der Bundesrat hat am 22.4. über das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G entschieden.
Das UVEK soll im Auftrag des Bundesrates, gestützt auf Testmessungen, die Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen erarbeiten. Bis diese vorliegt, sind adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen.(!)
Diese Übergangsregelung schützt laut Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung» jedoch nicht vor einer Überschreitung der Grenzwerte (siehe
schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-bundesrat-entscheidet-ueber-das-weitere-vorgehen-im-bereich-mobilfunk-und-5g)
Adaptive Antennen müssen darum zwingend im Moment der maximalen Antennenausstrahlung beurteilt werden um den Vorsorgewert beizubehalten und dürfen nicht wie herkömmliche Antennen beurteilt werden.»
Obwohl noch nicht einmal festgelegt ist wie diese Antennen korrekt gemessen werden können wird die ganze Schweiz mit Antennen übersät?
Wir fordern das die Schweizer Bürger nicht als Versuchs-Kandidaten herhalten müssen!
Unterstützen Sie dieses Anliegen mit Ihrer Unterschrift
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Ich als einzelne Privatperson orientiere mich an:
schutz-vor-strahlung.ch/
mobilfunkhaftung.ch
www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1530
Es geht mir persönlich nicht um ein Verbot der Technologie, aber darum dass wissenschaftlich umfassende Messmethoden zur Grenzwert-Überwachung evaluiert werden innerhalb eines begrenzten (räumlich & zeitlich) Testgebietes.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.608 (3.348 in Schweiz)