02.09.2019, 20:26
guten tag herr spichiger
gerne bestätige ich ihnen den eingang ihrer e-mail. eine petition ist an bestimmte gesetzliche bestimmungen gebunden (siehe gemeindeordnung balsthal § 17) sie erfüllen die voraussetzungen nicht, um in balsthal eine petition einzureichen. aber ganz abgesehen davon enthält unsere badordnung keine ausdrückliches burkini-verbot www.balsthal.ch/dl.php/de/0dluf-1m7n4w/Badeordnung2011_def26052011.pdf schauen sie doch einmal rein. das wort burkini ist in der badordnung nicht enthalten. sollten sie noch fragen haben, rufen sie mich einfach an.
beste grüsse
bruno straub