351 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Innenminister Mag.Sobotka
Ali & Amena Mohammadi und ihre Kinder Abbas, Mostafa und Qauser, sowie Ghulam Reza & Majan Mohammadi und ihre Kinder Madhi, Amir und Parisa (alle afghanische Staatsbürger) leben seit Ende Mai im Pfarrheim in Großhöflein und haben sich bereits gut eingelebt. Da sie über Kroatien eingereist sind, sollen sie im Zuge der Dublin Verordnung nun wieder dorthin abgeschoben werden. Nach dem jüngsten Spruch des VwGH sind Abschiebungen nach Kroatien unzulässig, und zwar so lange, bis der EUGH darüber entschieden hat, ob es sich bei der großen Fluchtbewegung 2015/2016, als die Grenzen offen waren und die Schutzsuchenden mit staatlich organisierten Transporten "durchgewunken" wurden, um "illegale Einreise" handelt. Dennoch hält das Innenministerium vorläufig an den Rückführungen fest, die zu einem großen Prozentsatz Familien betreffen. Unsere Familien haben jetzt nur mehr die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision um ihr Recht geltend zu machen und zum Asylverfahren in Österreich zugelassen zu werden. Bitte unterstützt diese durch eure Unterschrift! Die angegebenen Daten werden ausschließlich für den vorgegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Begründung
Seit sie bei uns sind, haben wir sie stets als sehr hilfsbereite, höfliche und freundliche Menschen erlebt. Sie lernen eifrig Deutsch und sind sehr bemüht sich hier gut zu integrieren. Die Kinder gehen in den Kindergarten bzw. in die VS. Es handelt sich um sehr liberale, offene und wissbegierige Menschen, die die Motivation und auch das Potential haben sich hier ein neues Leben aufzubauen. Beste Voraussetzungen, dass Integration gelingen kann.
Die Situation in Kroatien: Beide Flüchtlingsunterkünfte sind völlig überfüllt, sodass alleinstehende Männer, Familien mit Kindern und Traumatisierte schon lange nicht mehr in adäquaten Bereichen untergebracht werden können. Asylwerber sind nicht krankenversichert. Trotz der langen Dauer der Asylverfahren haben sie keinen Zugang zum regulären Gesundheitssystem. Ihnen steht eine Notversorgung, vergleichbar mit Erster Hilfe, zu. Neben 3 dürftigen Mahlzeiten erhalten Sie pro Monat 13€ für Hygieneartikel, Windel, Telefon, Kleidung, etc. Wie Statistiken des UNHCR belegen ist die Anerkennungsquote bei afghanischen Staatsbürgern sehr gering.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.12.2016
Petition endet:
01.01.2017
Region:
Burgenland
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 14.08.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Österreich kann auch von sich aus das Asylverfahren einleiten trotz Dublin -III-Verordnung. Österreich hat die UNO-Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Der Schutz von afghanischen Flüchtlingen ist in Kroatien nicht gewährleistet. Kroatien anerkennt nur wenige Flüchtlinge. Die Flüchtlingsfamilie hat in Österreich um Schutz und Aufnahme gebeten und tut alles, damit sie hier ein neues Leben in Sicherheit und Frieden leben können.
Noch kein CONTRA Argument.