Region: Burgenland
Erfolg
Migration

Wir unterstützen das Bleiberecht für Imad SONY

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverwaltungsgericht Innsbruck

628 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

628 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bundesverwaltungsgericht Innsbruck

Imad Sony wohnt seit fast 5 Jahren in Aschau/Oberschützen und ist hier bestens integriert (vor wenigen Wochen wurde er unfreiwillig nach Großpetersdorf verlegt). Er nimmt am sozialen, kirchlichen und kulturellen Leben teil, ist Jugendtrainer im Sportverein und hilft gerne und fleißig mit, wenn Hilfe gebraucht wird.

Sein Asylansuchen wurde abgelehnt, weil er die erforderlichen Nachweise betreffend seine Verfolgung und Bedrohung in seinem Heimatland Irak nicht erbringen konnte. Auch das subsidiäre Bleiberecht wurde ihm gerichtlich abgesprochen, doch wurde dieser Entscheid vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und ist somit offen.

Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, Imads positive und engagierte Haltung im Zusammenleben hervorzuheben und zu bestätigen. Wir ersuchen daher alle, die die Flüchtlingssituation hier und insbesondere Imads Bemühungen kennen, dieses Anliegen zu unterstützen.

Begründung

Herr Imad Sony, geb. 1965, lebte in Karakosch (aramäisch: Baghdeda) im Irak. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums betrieb er ein Sportgeschäft und eine ererbte kleine Landwirtschaft. Als aramäischer Christ setzte er sich öffentlich für die Anliegen dieser religiösen Minderheit ein. Diese wurde vom IS verfolgt und bedroht.

Als Frank Walter Steinmeier (damals deutscher Außenminister, heute Bundespräsident) im August 2014 die verfolgten christlichen Gemeinden im Irak besuchte, trat Imad als Repräsentant für seine Glaubensgeschwister auf. Über das Treffen wurde im irakischen und im deutschen Fernsehen berichtet (s. Foto, Imad links vorne).

Das hatte weitere Bedrohungen für Imad persönlich und seine Angehörigen (Mutter und Geschwister mit deren Familien) zur Folge. Nach einem nächtlichen Angriff mit Raketenbeschuss durch den IS auf seinen Heimatort warnte der örtliche Bischof seine Gemeinde, dass sie nicht mehr vor Übergriffen geschützt werden könnten. Nach Bestattung der Angriffsopfer flüchteten Imad und seine Familie in kurdisch besetztes Gebiet nach Erbil. Dort waren sie vor dem IS einigermaßen sicher aber sonst lediglich geduldet und mussten im Wechsel der politischen und militärischen Lage wieder fliehen.

Imad verließ Ende 2015 den Irak, nachdem ihm Geschäft und Landwirtschaft abgenommen und sein Haus verwüstet worden war. Er floh allein in die Türkei und über die Balkanroute nach Österreich, wo er im Jänner 2016 mit Reisepass, jedoch ohne Visum einreiste. Seine gesamte Familie musste inzwischen flüchten und lebt verstreut auf der ganzen Welt.

Imad ist akademisch gebildet, spricht Englisch, Arabisch, Aramäisch (Muttersprache) und inzwischen auch Deutsch und ist darüber hinaus bereit, jede sich bietende Arbeit anzutreten. Befreundete Familien und kirchliche und weltliche Organisationen setzen sich für ihn ein und er hat eine Wohnungs- und Arbeitszusage – beides darf er dzt. nicht antreten.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung, dass Imad Sony weiterhin in Österreich bleiben darf!

Der Verein "Miteinander in Oberschützen" geht offen und einladend auf alle Menschen zu, die bei uns wohnen und die zu uns kommen. https://miteinander-in-oberschuetzen.blogspot.com

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.11.2020
Petition endet: 13.12.2020
Region: Burgenland
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Bekannte!
    Liebe UnterstützerInnen unserer Petition für Imad Sony!
    Am Donnerstag, dem 17. Dezember fand in Innsbruck die Berufungsverhandlung über die Gewährung eines Bleiberechts für Imad Sony vor dem Bundesverwaltungsgericht Innsbruck statt.
    Das Gericht hat ihm den Status des subsidiär Schutzberechtigten und die Aufenthalts-berechtigung für die Dauer von einem Jahr zugesprochen. Diese kann ihm mittels einfachen Ansuchens zunächst jeweils für ein weiteres Jahr, später auch auf längere Zeit verlängert werden.
    Das bedeutet, dass Imad Sony das Maximum dessen zugesprochen wurde, was in diesem rechtlichen Stadium noch möglich war. Die Unterstützungserklärungen erbrachten den erforderlichen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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