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Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Bundesminister für Finanzen
Der Stromkostenzuschuss der Bundesregierung ist am 1.12.2022 in Kraft getreten. Je Hauptzähler in einem Haushalt wird ein Verbrauch bis 2.900 kWh jährlich gefördert und dem Kunden werden 10 Cent/kWh verrechnet.
Es gibt aber Wohnformen mit einem Hauptzähler, an dem viele Haushalte - uU mit Sub-Zählern - dranhängen. Das sind Studenten- und Pensionistenheime, Wohnprojekte, Mehrfamilienhäuser, Siedlungen. So bekäme ein Wohnprojekt von 30 Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von rd 90.000 kWh nur 2.900 kWh gefördert.
Finanzminister Brunner hat für Frühjahr 2023 eine Lösung für Haushalt von mehr als 3 Personen via Antragsverfahren angekündigt. Dieser Weg eignet sich auch für die Sub-Zählerproblematik.
Wir fordern daher vom Finanzminister eine Antragslösung für die tausenden Betroffenen der Sub-Zählerproblematik.
Begründung
Finanzminister Brunner kündigt für Frühjahr 2023 eine Antragslösung für größere Haushalte an.
(ORFON 30.11.2022)
Betroffen sind tausende Bewohner von Haushalten mit Sub-Zählern, die keine adäquate Förderung bekommen würden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.12.2022
Petition endet:
05.03.2023
Region:
Österreich
Kategorie:
Energie
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 11.06.2023Liebe Energiekunden!
Der VSV hatte mit seinen Forderungen zum Teil Erfolg. Die Regierung hat einen Stromkostenergänzungszuschuss beschlossen, der bei mehr als 3 Hauptmeldungen an einer Adresse mit einem Zählpunkt automatisch, sonst nur auf Antrag berücksichtigt wird. Näheres dazu auf
www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/entlastungspaket/allgemeine-informationsseite/informationen-fuer-haushalte.html
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kolba
VSV -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 19.02.2023Das Parlament hat eine Novelle zum Stromkostenzuschussgesetz beschlossen: www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/BNR/687/fname_1514247.pdf
Das Gesetz bringt:
- Stromkostenzuschüsse auch für Gewerbetreibende und Landwirte
- Stromkostenergänzungszuschüsse ab der 4. Person im Haushalt
- Stromkostenergänzungszuschüsse bei Lastprofilen für Haushalte auch für jene Personen, die mit dem Strombezieher einen Vertrag über Strombezug abgeschlossen haben (Mehrpersonenhäuser)
Unklar ist, ob der Gesetzgeber damit auch versucht hat, das Problem von Heimen zu lösen, wo es einen Hauptzähler bei einem Lastprofil für Gewerbe oder Landwirtschaft und viele Subzähler gibt. Wir würden das aus dem Gesetzestext allerdings nicht herauslesen. Diese Frage... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.