Petition richtet sich an:
Österreichische Bundesregierung, Österreichischen Nationalrat und Bundesrat, Bundespräsidenten der Republik Österreich
Hiermit verlangen die Unterfertigten, den TIERSCHUTZ in die Bundesverfassung aufzunehmen! Konkret soll im B-VG ein Artikel hinzugefügt werden, der lautet: “Tiere sind Lebewesen. Sie haben ein Recht auf Leben und auf Unversehrtheit.”
Weiters sind die einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches dementsprechend anzupassen und ist der Tierquälerei-Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verschärfen, d.h. der Strafrahmen zu erhöhen und ausnahmslos jede Tierquälerei (= jegliches Verhalten, das Tieren Qualen bereitet) unter Strafe zu stellen.
Petenten (Unterzeichner der Petition):
Dr. Adrian HOLLAENDER, Rechtsanwalt
APP-online AustriaPressePortal internationaler Presseverein ZVR: 468300618
Begründung
Tiere sind keine Sache, sie sind fühlende Lebewesen, das MUSS endlich in den Köpfen der Verantwortlichen verankert werden!