Region: Graz
Soziales

Öffnung des Margaretenbads bis Ende September 2023

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rathaus, Holding

431 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

431 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet Juni 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 10.09.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Rathaus, Holding

Die Unterzeichnenden plädieren für eine Öffnung des Margaretenbads bis Ende September 2023.
Das Margaretenbad liegt direkt im Wohngebiet nahe an Arbeits- und Ausbildungsplätzen und erfordert in Relation zu anderen Freibädern in Graz einen geringen (Personal-)Aufwand.

Begründung

Preiserhöhungen, der verspätete Start in die Badesaison und die wechselhafte Wetterlage prägten anfangs die Saison 2023. Also ist eine Öffnung des Freibads in den meist wetterstabileren Herbst wünschenswert, gerade nach Urlaubsende und Schulstart stellt ein zentrales Freibad stundenweise einen idealen Freizeitbereich dar.
 
Die Gäste des Margaretenbads fordern evidenzbezogene und kundenfreundliche Lösungen aufgrund der guten Frequenz in zentraler Lage bei relativ geringem Betriebsaufwand, allem voran für erweiterte Öffnungszeiten

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.06.2023
Petition endet: 17.09.2023
Region: Graz
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Danke für Eure Unterstützung!
    Unverständlich bleibt die Haltung der Holding und der Stadtregierung bei diesen Temperaturen zuzusperren. Nun harrt das Areal 33 Wochen seiner Wiedereröffnung im Mai - was für ein vergeudetes Potential.
    Aber wir kämpfen weiter um erweiterte Öffnungszeiten, mehr Infos auf www.margerl.at/margerl.
    Wer mitmachen will , bitte unter info@margerl.at melden!
    Grätzelinitiative Margaretenbad
    Wastlergasse 2
    8010 Graz
    Tel.: 0660 6593035
    www.margerl.at

    P.S.: zur Info: das Schreiben aus dem Büro des Stadtrats inkl. unserer Replik liegt bei

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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