851 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Vorarlberger Landtag, Vorarlberger Landesregierung
Als besorgte Bürger vom Bürserberg sind wir für die Erhaltung des Naherholungsgebiet Tschengla, welche für die Bevölkerung, aber auch für Besucher und Touristen von großer Bedeutung sind. Im speziellen geht es um den Stopp von Ferienhäusern und Ferienwohnanlagen auf der Tschengla. Wir fordern das gesamte Gebiet der Tschengla als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, um es nachhaltig für die nächste Generation zu schützen. Zudem muss ein Lanschaftspflegeplan erstellt werden.
Begründung
Die Tschengla ist ein Naturjuwel von unschätzbarem Wert für ganz Vorarlberg. Durch das Geschiebe der Eiszeit entstand eine atemberaubende und idyllische Naturlandschaft. Das Hochplateau umfasst wunderschöne Hochmoore mit einem einzigartigen Biotopenkomplex von besonderer floristischer und faunistischer Bedeutung in ganz Europa. Es ist ein Fundort vieler geschätzter und gefährdeter Arten. Auch der Lebensraum von unzähligen Tieren und 50 Vogelarten, darunter auch österreichweit als "gefährdet" eingestufte wie das Haselhuhn und Sperber müssen dringend geschützt werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.10.2017
Petition endet:
19.12.2017
Region:
Vorarlberg
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 20.12.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Die Natur muss erhalten werden. die Natur ist für alle da und darf nicht durch einzelne zerstört werden die der Meinung sind mit Geld alles kaufen zu können.
Einer weiteren Bebauung steht der Flächenwidmungsplan entgegen. Somit es gar nicht notwendig ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen um Bebauung zu verhindern.