4.587 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Kärntner Landesregierung
Wir fordern KEINE Windkraftanlagen in den Kärntner Bergen zu errichten. Wir sagen NEIN zu den massiven Eingriffen in das Landschaftsbild. NEIN zur Zerstörung von Lebensräumen unserer Wildtiere und Pflanzen. NEIN zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Mensch und Tier durch den Betrieb der Anlagen. NEIN zur Entwertung von Grundstücken, Höfen und Eigenheimen. JA zur Erhaltung der Erholungsgebiete auf den Kärntner Bergen für Einheimische und Urlauber!
Begründung
Kärnten produziert bereits mehr als 98% des Stroms aus erneuerbarer Energie
Eine Windindustrieanlage ist nur durch Förderungen wirtschaftlich
Es erfolgt eine komplette Zerstörung des Landschaftsbildes unserer Berge
Zerstörung der Lebensräume unserer Wildtiere und Pflanzen
Erfahrung aus Deutschland und Dänemark: Verteuerung des Strompreises bei Bau und Verwendung von Windkraftanlagen (Prozentuell die meisten Windräder, aber der höchste Strompreis Europas)
Infraschall (Frequenzen unter 20 Hz) durch Windräder: Kann vom Ohr nicht mehr wahrgenommen werden, beeinflusst aber Menschen und Tiere im Umkreis von bis zu 5 km. Dies kann zu gesundheitlichen Schäden führen.
Enorme Lärm-, Staub- und Abgasbelästigung während der Bauzeit
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 22.07.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 22.01.2019
Debatte
Ich habe vergessen zu berücksichtigen, dass eine Windturbine für die Errichtung (und häufig dauerhaft) 1 Fussballfeld Waldfläche zerstört.
Infraschall entsteht vor allem bei Windkraftanlagen mit Strömungsabriss-Regelung („Stall“ und „Active-Stall“). Das verwendet man aber seit 2009 fast gar nicht mehr, wenn man neue Anlagen errichtet. Somit ist dieses Argument hinfällig.