3.649 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Österreichische Bundesregierung
Arbeit darf nicht krank machen!
ÖVP und FPÖ planen eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 und der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden. Was bisher schon als Ausnahme möglich war, soll nun wohl vermehrt zur Regel werden. Überstundenzuschläge drohen wegzufallen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird verunmöglicht und massive gesundheitliche Belastungen drohen. Ebenso sollen im Gastgewerbe die Ruhezeiten verkürzt werden.
Begründung
Wir fordern:
• Keine Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 und keine Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden
• Keine Verkürzung der Ruhezeiten (in Tourismus, Hotellerie und Gastgewerbe) von 11 auf 8 Stunden
• Keine Streichung von Überstundenzuschlägen
• Eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich
Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für gute Arbeitsbedingungen!
Hintergrundinformationen: https://kurier.at/politik/inland/oevp-und-fpoe-einigten-sich-auf-12-stunden-arbeitstag/301.023.627
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.12.2017
Petition endet:
17.12.2018
Region:
Österreich
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 18.12.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Unsere Vorfahren haben "gekämpft" das die Menschen weniger arbeiten müssen, und jetzt?? Wofür haben sie gekämpft? Denkt mal drüber nach wie gut es euch geht! Außer ihr arbeitet mehr gern für das gleiche Gehalt!... Traurig...
Selbstverständlich muss die neue Regelung ausreichend Schutz vor Missbrauch durch die Arbeitgeber vorsehen - ich setze hier auf den Menschenverstand aller Beteiligten. Die aktuelle Regelung, der zufolge die Geschäftsführer eine Strafe zu entrichten haben, sobald ein AN länger als 10 h arbeitet führt immer wieder zu unschönen Auseinandersetzungen infolge von "doppelten" Arbeitszeitaufzeichnungen, die auch zum Schaden der AN ausgehen können. (selbst erlebt)