22.02.2021, 01:00
Rahmat und ich hatten am 10.2. ein einstündiges wirklich gutes Gespräch mit der Bezirkshauptfrau von Ried und der Sachbearbeiterin der Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Bezirkshauptfrau war von Rahmats fließendem Deutsch beeindruckt. Allerdings spreche die Gesetzeslage nicht für Rahmats Antrag. Er müsste eigentlich ausreisen...
Am 15.2 wurde Rahmats Antrag auf humanitäres Bleiberecht vom BFA mit der Begründung, dass er gleichzeitig einen Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte am Laufen hätte zurückgewiesen.
Rahmats Anwältin telefonierte daraufhin mit den Behörden und erfuhr dabei, dass der Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte in zwei Wochen negativ beschieden werden müsse.
Daraufhin zogen wir diesen Antrag sofort zurück, damit Rahmat beim BFA einen neuen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen kann.
Am Freitag brachten wir zwei Anträge auf humanitäres Bleiberecht in evento beim BFA ein, nämlich nach §55 (hier geht es hauptsächlich um den Aufbau eines Privatlebens in Ö) und nach § 56. Chancen hat man jeweils nur bei Nachweis guter Deutschkenntnisse, gelungene Integration und Selbsterhaltungsfähigkeit, was ja auf Rahmat alles zutrifft.
Bei beiden Anträgen ist es wesentlich, dass es Neuigkeiten seit der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Asylverfahren gibt. Auch diesbezüglich hat Rahmat einiges vorzuweisen: Schweißerausbildung, B1 Integrationsprüfung und eine fixe Zusage auf einen Arbeitsplatz.
Jetzt muss das BFA jedenfalls die neuen Anträge prüfen. Der alte Antrag wurde ja nicht gelesen, sondern wegen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Antrags zurückgewiesen.
Hoffen wir das Beste, dass es diesmal endlich klappt!
Vielen Dank allen fürs Mitfühlen und Mitfiebern!