Soziales

ZUSAMMENLEBEN HEUTE – MENSCHLICHKEIT ZÄHLT Auf Rahmat darf nicht vergessen werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bezirkshauptmannschaft Ried i. Innkreis

756 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

756 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.01.2021, 23:19

lLiebe Petitionsunterzeichner_innen!

Zuerst einmal wünsche ich allen noch ein gutes neues Jahr 2021!

Nun zu den Neuigkeiten seit meiner letzten Nachricht, leider sind sie wenig erfreulich, aber ich gebe trotzdem nicht auf.

Rahmats außerordentliche Revision wurde Ende Dezember zurückgewiesen.
Damit ist sein Asylverfahren nun beendet.

Was ich wirklich schlimm finde, dass die von seriösen und öffentlichen Personen persönlich und offiziell bestätigte und nachgewiesene Integration in der Heimatgemeinde im Asylverfahren nicht berücksichtigt wird. Das macht für mich keinen Sinn.

Wie ich beim Start der Petition schon geschrieben habe, verfolgen wir noch zwei andere Wege: den Antrag auf humanitäres Bleiberecht und den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte.

Ich habe im alten Jahr noch gleich den Antrag auf humanitäres Bleiberecht für Rahmat beim BFA eingebracht. Da Rahmat noch nicht fünf Jahre, sondern „erst“ vier ein halb Jahre in Österreich lebt, sind die Voraussetzungen für diesen Antrag nicht vollständig gegeben. Es ist alles eine Zitterpartie.

Kürzlich kam ein Brief von der Bezirkshauptmannschaft, dass Rahmats Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte zurückgewiesen werden soll. Rahmat darf eine schriftliche Stellungnahme dazu einbringen. Seine Anwältin wird diese formulieren.
Am AMS würde es nicht scheitern. Rahmat erfüllt nachweislich die erforderlichen Anforderungen und erreicht die notwendige Punkteanzahl für die Rot-Weiß-Rot-Karte, da seine Zeugnisse jung genug sind und bei anerkannten Instituten gemacht wurden.

Es kann jedoch daran scheitern, dass Rahmat den Antrag nicht im Ausland gestellt hat. Diesbezüglich hat seine Anwältin ja einen Sonderantrag auf Inlandsantragsstellung eingereicht.
Ich hoffe sehr, dass diesem doch noch stattgegeben wird, zudem dies ja keine "Mode" machen kann.
Die Hürden sind für einen Asylwerber, vor allem für Afghanen, die meist keine Schulbildung haben, sehr hoch: Deutsch B1 Prüfung, Englisch A2 Prüfung, abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf und eine Zusage auf einen Arbeitsplatz, was ja gleichzeitig bedeutet, dass dem Staat keine Kosten entstehen, sondern der Betroffene bei positiver Erledigung künftig ins Sozialsystem einzahlen wird.

Es ist bekannt, dass in Österreich viele asylberechtigte Menschen in einer Parallelkultur leben.
Rahmat Hossaini hat das Potenzial, als „Kulturdolmetscher“ bzw. als „Brückenbauer“ innerösterreichischen islamistischen Strömungen entgegenzuwirken.

Ich höre immer wieder Stimmen aus dem Volk, die sagen, dass die „Falschen“ heimgeschickt werden…. Rahmat Hossaini wäre so ein Fall.


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