09.10.2024, 11:13
Geschätzte UnterstützerInnen
Zu Beginn möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe. Die letzten Monate haben mich jedoch auf allen Ebenen sehr gefordert und ich hatte kaum Zeit und Energie zur Verfügung……….
Aber wir waren nicht untätig und ich gebe euch ein update zum Stand der Angelegenheit:
Im März 2024 sind die positiven Bescheide der Stadtgemeinde (Baubescheid Wohnhäuser) und der Bezirkshauptmannschaft (Baubescheid Tiefgarage und Gewerberechtlicher Bescheid Tiefgarage) ergangen. Natürlich waren wir entsetzt, da wir auf Grund der langen Zeitspanne seit der Bauverhandlung im Juli 2023 Hoffnung geschöpft hatten.
Barbara Pekari, ein weiterer Anrainer und ich haben über Rechtsanwälte zeitgerecht Beschwerden gegen die Bescheide eingebracht.
Unmittelbar nachdem die Stadtgemeinde die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet hatte, wurde von der MUR ImmobilienprojektentwicklungsGmbH das Bauansuchen für die beiden geplanten Wohnhäuser zurückgezogen und hat das Landesverwaltungsgericht im April 2024 „Zu Recht im erkannt“, dass der Baubescheid der Stadtgemeinde Murau aufgehoben wird.
Das bedeutet, dass die geplanten Wohnhäuser derzeit nicht mehr Gegenstand von Rechtsentscheidungen sind.
Die MUR Immo……..GmbH konzentriert sich nun auf das "Projekt Tiefgarage" und beabsichtigt, im Falle eines für sie positiven Ausganges der übrigen Beschwerden, das „Projekt Wohnhäuser“ neu einzureichen.
Das im April 2024 bereits praktisch fertige Ortsbildgutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, musste wegen der Zurückziehung der Wohnhausprojekte völlig neu aufgesetzt werden, da nun nur mehr die geplante Tiefgarage Gegenstand des Verfahrens ist. Dieses fundierte und ausführliche Gutachten wurde dem Landesverwaltungsgericht vorgelegt und gleichzeitig haben wir auch eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bezirkshauptmann eingebracht.
Es geht also alles seinen Weg – und am 31.10.2024 findet nun endlich die öffentliche mündliche Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht in Graz statt.
Ob es an diesem Tag bereits eine Entscheidung geben wird, ist jedoch nicht vorhersehbar; es wäre möglich, dass vom Landesverwaltungsgericht weitere Gutachten angefordert werden. Vor allem sind unter anderem für den weiteren Beschwerdeführer immer noch die Fragen im Zusammenhang mit dem Wasserrecht bzw. Grundwasser am Baugrund offen. Auch ist nicht abschätzbar, wie sich das Gericht verhält, da nun 2 sich widersprechende Ortsbildgutachten vorliegen.
Leider gibt es in Murau offenbar eine „Nachrichtensperre“ in dieser Angelegenheit ….. ein Schelm, der denkt, es könnte einen Zusammenhang mit den Landtagswahlen in einigen Wochen bzw. der Gemeinderatswahl im März 2025 geben!!!
Ich verspreche euch, umgehend nach der Verhandlung am 31.10.2024 wieder zu berichten.
Ich danke euch allen für die bisherige Unterstützung und bittet redet darüber, damit mehr MitbürgerInnen wissen, dass dieses „Wahnsinnsprojekt“ nach wie vor ein Thema in Murau ist.
Herzlichst, Michaela Rösler