12.02.2024, 00:46
Immer diese Tippfehler, reicht wohl für heute.
Neue Begründung:
Oberösterreich, der sogenannte Wirtschaftsmotor der Alpenrepublik, verschärft jedes Jahr weiter die Rahmenbedingungen für bedürftige Menschen. Diese Entwicklung hat längst jedes erträgliche Maß überschritten und muss gestoppt werden. Um diese besorgniserregende Entwicklung nachvollziehbarer zu machen, habe ich mich dazu entschlossen die Lage mit dem folgendem offenen Brief zu verdeutlichen. Dem Unterstützerkreis aus den deutschsprachigen EU-Regionen mag manches etwas seltsam erscheinen. Ich hoffe, ich kann allen die Möglichkeit geben Österreichische Eigenheiten ein wenig besser zu verstehen. Ich danke allen, die mithelfen, dass mein offener Brief Gehör findet und werde versuchen die bedrohliche Lage für finanziell erheblich deprivertedeprivierte Menschen, wie es hier so schön neudeutsch heißt, verständlicher zu machen.
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Absender:
Mag. Oliver Lasch
XXXXXXXXXXXX YY
XXXX Linz
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An das
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
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Linz, am 08.02.2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihren Anruf vom 15.01.2024 teile ich Ihnen mit, dass Sie es verabsäumt haben mir für, wie Sie es nennen, erforderliche Nachreichungen eine Frist zu setzen.
Wozu Sie für die Bearbeitung meines Antrags auf Wohnbeihilfe (2022-814067/11) - wie von Ihnen telefonisch erbeten - meine Einkommenssteuererklärung, also vertrauliche Eingaben an das Finanzamt, benötigen sollten, fragen Sie am Besten Landeshauptmann (Bindestrich) Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner oder gleich Landeshauptmann Thomas Stelzer, sofern die beiden Herren überhaupt noch zurechnungsfähig sind.
Meinen Einkommenssteuerbescheid, alle erforderlichen Dokumente - einschließlich Nachreichungen - haben Sie ja bereits erhalten, die Postgebühr lag zu meinen Lasten. Mein Erstantrag umfasste über 15 Seiten. Noch dazu musste ich an das Magistrat Linz für die dreifache Unterfertigung meines Antragsformulars fünf Euro an Gebühren entrichten, um meinen Antrag überhaupt erst untertänigst einreichen zu dürfen, also gegen meinen Willen die Verwaltung belasten, weil Sie Ihre längst überholte Bürokratie nicht in den Griff kriegen. Der nächste Erstantrag von Antragstellern mit erbärmlichem Einkommen könnte also durch Ihre Verschwendung bis zu 20 Seiten stark werden. Das erzeugt völlig überflüssige Kosten für steuerpflichtige Menschen in Österreich. Ich rate Ihnen eindringlich Papier zu sparen. Das schont die Umwelt und spart Zeit.
Zu Ihrer Nachfrage vom 11.12.2023 teile ich Ihnen das Folgende mit: Dass ich als arbeitender, sozialer und heimatverbundener Linzer mit einem Monatseinkommen von unter 900 Euro Netto, selbständige Tätigkeiten mit eingerechnet, zu Paragrafen befragt werde, die Spekulationsgeschäfte betreffen, finde ich empörend. Solche und ähnliche Praktiken habe ich auch schon bei anderen angeblich sozialen Service-Stellen des Bundeslandes Oberösterreich feststellen müssen und wurde stets mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis zu Fristüberschreitungen genötigt. Zu Ihrer Information: Mein Erstantrag bei der Mindestsicherungsstelle umfasste etwa 40 Seiten und wurde aus völlig unverständlichen Gründen abgewiesen. Überdies fordere ich Sie dazu auf im amtlichen Briefverkehr, wie behördlich vorgesehen, gefälligst meinen akademischen Grad zu verwenden. Dieser wurde Ihnen ausreichend kenntlich gemacht.
Meine Empfehlung an Sie: Halten Sie sich an demokratische Regeln, erledigen Sie zügig meinen Antrag, er läuft am 11.2.2024 ab, und belästigen Sie mich nicht mit ungebührlichen Anrufen!
Sie erhalten mein Schreiben ressourcenschonend als E-Mail.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese meine Nachreichung der Öffentlichkeit und der Justiz zugänglich gemacht wurde.
Hochachtungsvoll
Oliver Lasch
Neues Zeichnungsende: 07.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (13 in Österreich)