16.04.2019, 15:49
Lieb Unterstützerinnen und Unterstützer
Information: Ab der 2 Phase des Volksbegehrens (Einleitungsantrags) wird es einen umfangreicheren Text geben. Hier ist der Text als Vorschau.
Begründung
Die Regierung hat sich vorgenommen die Notstandshilfe abzuschaffen, so steht es auch im Regierungsprogramm: „Arbeitslosengeld neu, degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe“. Von einer Abschaffung wären viele Menschen betroffen, die wiederum von der Regierung in die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) gedrängt werden. Sobald jemand künftig keinen Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung mehr hat, bleibt ihm nur mehr die Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) als letztes soziales Netz übrig.
Der Unterschied ist vor allem, dass das erste eine Versicherungsleistung und das zweite eine Fürsorgeleistung ist. Wenn die Notstandshilfe abgeschafft wird, ist dies in der Zweiten Republik erstmals ein historischer Systembruch. Verfassungsrechtlich ist dieses Vorhaben durchaus heikel, da in erworbene Versicherungsansprüche nicht so einfach eingegriffen werden kann. Experten warnen sogar vor einer Abschaffung der Notstandshilfe. Im Rahmen der sozialen Sicherheit bildet die Arbeitslosenversicherung einen eigenen Zweig. Es werden Betrags- und Versicherungsleistungen erfasst, bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich also um eine Pflichtversicherung, für unselbstständige Arbeitnehmer, allerdings haben auch Selbstständige, „neue“ Selbstständige und freie Dienstnehmer die Möglichkeit, sich gegen das Risiko Arbeitslosigkeit zu versichern. Die Arbeitslosenversicherung wird durch den Versicherungsbeitrag finanziert, der je zu Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Weiter ist es für langzeitbeschäftigungslose Personen auch ungleich schwerer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Hier greifen die Unterstützungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Vermittlung, Qualifizierung und das zur Verfügung stellen von Arbeitsplätzen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt.
Die Folgen sind:
•Bevor man Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) bekommt, muss man erst sein Erspartes bis € 5300,-- aufgebraucht haben.
•Auf Eigentum wird nach ca. 3 Jahren zugegriffen, ein Auto ist nur erlaubt wenn man es für die Arbeit benötigt.
•Die Zeiten in denen man Mindestsicherung bezieht werden auch nicht zur Pension angerechnet.
•Ab Juli 2018 trat der im Oktober 2017 gefasste Beschluss zur Gesetzesänderung in Kraft, wonach die Anrechnung des Partnereinkommens auf die Höhe der Notstandshilfe entfällt. Bei der Mindestsicherung (Sozialhilfe Neu) ist dies jedoch nicht der Fall. Für die Betroffenen ist es somit eine Existenzbedrohung und eine soziale Ausgrenzung.
In Deutschland wurde mit Hartz-IV der Arbeitsmarkt dereguliert, mit Sanktionen für Menschen weiter verschärft und eine gesetzliche Regelung für Ein-Euro-Jobs geschaffen. Dadurch wurde dort der Niedriglohnsektor ausgebaut. In Deutschland wird schon diskutiert ob Hartz-IV der richtige Weg war.
Politiker, die solche Maßnahmen in Österreich ergreifen, um Menschen noch mehr in die soziale Ausgrenzung und Armut zu befördern, sind fehl am Platz. Arbeitslose und Notstandshilfebezieher haben schon genug zu kämpfen mit Ihrer momentanen Situation. Einige Menschen sind von Arbeitslosigkeit betroffen und in einer demokratischen Gesellschaft sollten auch diesen faire
Chancen eröffnet werden, zum Wohle des sozialen Friedens in Österreich.
Deswegen jetzt erst recht eine Unterstützungserklärung, am Gemeindeamt oder Bezirksamt machen.
Oder Online:
citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger?fbclid=IwAR2vTLx74FazG0vQr_oyUlU0BIEvdIOclnRqirKUlop_9-2LHetH8D8SA5M
Danke und LG
Weghofer Hans und Eireiner Thomas
#VolksbegehrenNotstandshilfe