Tierschutz

NEIN zu den beschlossenen Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes vom 24.10.2019!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner und alle Landtagsabgeordneten zum Landtag von Niederösterreich

11.310 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

11.310 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten




08.11.2019, 15:50

Liebe Unterstützende,

helfen Sie mit unsere Petition noch bekannter zu machen? Damit noch mehr Menschen von der Petition gegen die Änderung im Hundehaltegesetz erfahren, hat openPetition ein Foto auf Facebook veröffentlicht. Bitte teilen, teilen, teilen:

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Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden. Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per WhatsApp oder E-Mail Freund*innen, Kolleg*innen und die Familie auf die Petition hinweisen.

+++ Kurzlink: www.openpetition.eu/!NÖhundehaltegesetz

Vielen Dank für das Engagement!



05.11.2019, 21:54

Dachverband Tierschutz 2.0
Dreibergestraße 18
3012 Wolfsgraben
Austria
unterstützt diese Petition


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Unterstützerin, sehr geehrter Unterstützer!
Am 24.10.2019 wurden im Niederösterreichischen Landtag Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes einstimmig beschlossen.
Unter anderem wurde folgender Inhalt beschlossen:
§ 8 Führen von Hunden:
(5) Sofern erforderlich, jedenfalls aber
3. an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen
auftreten, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks,
Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
4. bei Veranstaltungen und in beengten Räumen, wie z.B. Lifte, Aufzüge und
Gondeln, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
(7) Wenn Hunde an der Leine zu führen sind, ist der Hund so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Die Leine muss die Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein. Die Leinenpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden.
Dies bedeutet in der Praxis:
MAULKORB- und LEINENPFLICHT für ALLE HUNDE:
.) an Orten wo "üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten"-> Daher muss gar keine Menschenansammlung da sein! In Gaststätten (Gastronomie)…
.)"beengten Räumen"-> dies betrifft jedes Mehrfamilienhaus im Lift, Stiegenhaus, jedes Hotel (Tourismus)…
.) KEINE Ausnahmen für Welpen (Gerade die richtige Sozialisierung eines Hundes ist ein Grundstein für eine nachhaltige Gefahrenprävention.)
.)Ausnahmen nur "ständig am Arm oder im Behältnis getragen". Dies stellt eine Tierschutzthematik dar und keine hundegerechte Haltungsform.
Die seit 01.01.2015 im Bundesbehindertengesetz § 39a geregelten "Assistenzhunde" wurden zur Gänze in den Ausnahmeregelungen vergessen.
Hier finden Sie die Änderungen im Detail vom 24.10.2019:
www.noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-832
Mit den gesammelten Unterschriften sollen diese überzogenen und praxisfernen Maßnahmen, in der beschlossenen Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes der Maulkorb- und Leinenpflicht für alle Hunde (gemäß § 8 Abs. 5 und Abs.7), sichtbar gemacht und die Unterschriften an die Landeshauptfrau und den Niederösterreichischen Landtag übergeben werden. Da dies keine sinnvolle und fachlich basierte Maßnahme ist, um eine nachhaltige Gefahrenprävention zu erreichen, verwehren wir uns gegen diese Änderungen!


Neue Begründung: Gemäß des österreichischen Tierschutzgesetzes ist die Zielsetzung der Schutz des Lebens und des Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Grundsätze der Tierhaltung sind hier, dass Tiere so zu halten sind, dass ihre Körperfunktion und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.
Hunde sind hochsoziale Lebewesen und besitzen ein ausgeklügeltes und fein differenziertes Sozialverhalten.
Sie sind zu einer sehr variablen und breit gefächerten Kommunikation fähig. Durch eine permanente Maulkorb- und Leinenpflicht oder ein permanentes Hunde "am Arm oder in einem Behältnis tragen" (gemäß § 8 Abs. 5 und Abs.7), können Hunde in ihrem Verhalten nachhaltig gestört werden:
.) Das optische Ausdrucksverhalten eines Hundes umfasst eine Vielzahl an
Einzelsignalen und ihre jeweilige Bedeutung in unterschiedlichen Kombinationen.
So liefern Gestik, Mimik, Körperhaltung, Körperstellung, Körperspannung, mögliche
Lautgebungen im jeweiligen Verhaltenskontext Informationen über den emotionalen
Zustand eines Hundes, dessen Motivationen und Verhaltensbereitschaften.
Das Ausdrucksverhalten des Hundes wird durch einen Maulkorb sehr eingeschränkt.
.) Einen Hund am Arm oder in einem Behältnis permanent zu tragen, ist als
tierschutzrelevant anzusehen.
Tierschutz und Sicherheit gehen Hand in Hand.
Bitte verhindern wir gemeinsam Mensch- und Tierleid!
Vielen Dank für Ihre
Unterstützung,
Barbara Stohl
Dietmanns,
Niederösterreich
Der Dachverband Tierschutz 2.0 unterstützt diese Petition!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 14 (14 in Österreich)


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