06.12.2018, 16:00
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
liebe Freunde und Freundinnen der OÖGKK,
wie Sie bestimmt schon aus den Medien entnommen haben, wird der Nationalrat zwischen 11. und 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen fassen. Das bedeutet, dass die OÖGKK 150 Jahre nach ihrer Gründung als eigenständige Organisation am 1. Jänner 2020 Geschichte sein wird. Alle wesentlichen Kompetenzen, das gesamte Vermögen der oberösterreichischen Versicherten und 100% der oberösterreichischen Beitragseinnahmen wandern somit zur ÖGK nach Wien.
Seit Beginn der Diskussion rund um die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen vor einem Jahr haben sich viele Menschen auf unsere Seite gestellt. Es wurden Kritikpunkte und Schwachstellen des Regierungsvorhabens aufgezeigt und vor deren Auswirkungen gewarnt. Aus dem Bereich der Wissenschaft sind hier etwa die deutschen Experten Günter Danner und Volker Ulrich, der bekannte Ökonom Prof. Friedrich Schneider, der Verfassungsjurist Prof. Theo Öhlinger und viele andere zu erwähnen. Schneider legte in einer Studie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform auf ganz OÖ dar. Öhlinger wies als einer der ersten darauf hin, dass diese Reform nicht verfassungskonform ist.
Daneben kritisierten auch der Rechnungshof, der Budgetdienst des Nationalrats und viele weitere Expertinnen und Experten die Berechnungen der Bundesregierung in puncto Einsparungspotential als nicht nachvollziehbar.
Aber nicht nur das akademische Umfeld, sondern auch breite Teile der Bevölkerung unterstützen die OÖGKK: Fast 80.000 Menschen haben die Petition „Ja zur OÖGKK!“ unterzeichnet. Vieler Bürgerinnen und Bürger haben sich in Leserbriefen zu Wort gemeldet. Eine zivilgesellschaftliche Initiative organisiert aktuell für den 11. Dezember 2018 ab 16 Uhr eine Lichterkette rund um die Hauptstelle der OÖGKK. All diese Zeichen freuen uns sehr und wir hoffen, dass dieses Licht für eine soziale, demokratische und regionale Krankenversicherung möglichst hell leuchten wird.
Dennoch: Die Bundesregierungen hat sich von all dem bislang nicht beeindrucken lassen. Weiterhin hält sie an ihrem Gesetzesentwurf fest. Alle Gesprächsangebote unsererseits blieben unbeantwortet. Es fand kein Dialog statt.
Wie es nun weitergeht, wissen wir nicht. Da erhebliche Teile der Reform nach Meinung vieler Juristinnen und Juristen verfassungswidrig sind, wird wohl der Verfassungsgerichtshof zu Wort kommen. Erste Verfahren sind eröffnet. Möglicherweise wird es auch im Bundesrat, dem das Gesetzesvorhaben am 19. oder 20. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt wird, zu Debatten kommen, da es durch die Reform auch zu einer Zentralisierung wichtiger föderaler Kompetenzen kommt.
Es tut uns leid, dass wir zu diesem Zeitpunkt leider noch nichts Genaueres sagen können. Wir werden Sie aber weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Maringer, Obmann der OÖGKK