08.09.2023, 10:23
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"Mit dieser milden Gesetzgebung für das sogenannte „digitale Delikt“ , also „nur“ den digitalen Konsum von Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern, wirkt es für Täter nicht gerade abschreckend."
"Gerade der aktuelle Fall Teichtmeister zeigt, dass man für 76.000 Dateien von Kinderpornografie, Kindesmissbrauch und sexueller Gewalt an Kindern mit 2 Jahren bedingter Haft - also keinen einzigen Tag im Gefängnis - davonkommt!"