16.05.2024, 17:49
Präzisierung des Textes um kleinigkeiten
Neue Begründung:
Wenn Frau bzw. Eltern sich in Österreich für eine Geburt ihres Kindes im außerklinischen Setting entscheiden und ihr Kind in einer Hebammenpraxis, im Geburtshaus oder zuhause bekommen, bedeutet das für sie hohe finanzielle Ausgaben, wenn sie keine Kassenhebamme begleitet. Anders als bei Klinikgeburten, übernimmt beispielsweise diedas österreichische GesundheitskasseGesundheitssystem lediglich rundeinen ein ViertelAnteil der Kosten an außerklinischer Geburtsbegleitung durch eine Wahlhebamme. Der erstattete Betrag ist weder familienfreundlich noch der Hebammenleistung würdig. Auch Kassenhebammen sollten mehr Honorar erhalten. Dem gegenüber werden Interventionen, Aufenthaltskosten und Kaiserschnitte im Spital gänzlich übernommen - für diedas KassenGesundheitssystem ein beachtlich höherer finanzieller Aufwand.Möchte eine Frau ihr Kind zuhause oder in einer Hebammenpraxis/ einem Geburtshaus zur Welt bringen, muss sie sich den außerklinischen "Geburtsort" des Kindes somit erst leisten können. Oder die Zusatzversicherung, die Pauschalleistungen verspricht, sofern Frau lange warten kann - Vergütungen können Monate dauern. Dies bedeutet eine ökonomische Benachteiligung für die Betroffenen und auch für die Wahlhebammen mit ihrem Angebot der außerklinischen Geburtsbegleitung. Vielleicht fragt man sich, weshalb Frauen nicht einfach in Spitälern Kinder gebären möchten? Nun, öffentlich gewordene negative bis traumatische Geburtserlebnisse, mögliche unangenehme medizinische Interventionen unter der Geburt und relativ hohe Kaiserschnittraten tragen unter Anderem bei Schwangeren dazu bei, dass sie ihr Baby im außerklinischen Setting zur Welt zu bringen möchten. Außerklinische Geburtshilfe sollte somit gänzlich von den Gesundheitskassen übernommen werden und leistbar für alle sein, die diese wünschen!
Neues Zeichnungsende: 30.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 831 (797 in Österreich)