30.05.2023, 18:48
"Openpetition" empfahl uns dankenswerterweise, "...den letzten Abschnitt des Petitionstextes mit Quellen (zu) belegen oder diesen deutlich als Ihre persönliche Meinung (zu) kennzeichnen. Dem kommen wir hiermit sehr gerne nach. Im Internet erscheinen zahlreiche weitere Quellen ganz einfach über Google.
Beste Grüße, Gerhard Falk & Team
Neue Begründung:
Wir und sicherlich zahlreiche andere Naturliebhabende sind nicht nur persönlich äußerst betroffen, sondern hier geht es um das Interesse aller an der Natur! Und der Rauschelesee ist ein ganz besonderes Naturjuwel! Es geht um Gesundheit und Wohlbefinden sowie Genuss an der Natur. Und nicht um die Bevorzugung von Einzel- und Privatinteressen. Wobei zahlreiche Menschen zu vergraulen, wohl bestimmt auch der (an sich netten) Pächterin sehr schadet! Droht das nächste Pachtdesaster in der Gemeinde? Wer von den Einheimischen wird denn dort noch hingehen?
Es wirdwird, so meine ich, sicherlich auch zu prüfen sein, ob denn nicht schon wieder ein Missbrauch öffentlicher Güter zugunsten privater Interessen vorliegt? Das besagte Bad und der Spielplatz wurden nämlich vor wenigen Jahren seitens des Landes Kärnten (also von allen Kärtner:innen) mit mehreren hunderttausend Euro subventioniert und die Gemeinde (also alle Gemeindebürger:innen) legte ebenso viele hundertausende drauf. Und jetzt soll nur jemand Privater für vielleicht 50 Tage des Jahres, an denen das Bad geöffnet sein wird, der Nutznießende sein?? Und die Abende und weiteren 315 Tage des Jahres darf das Areal niemand betreten? Absolut absurd! Ja wahrscheinlichmöglicherweise sogar ein Missbrauch öffentlicher Gelder und öffentlichen Gutes! Der See und das Grundstück des Bades gehören übrigens der Gemeinde.
2019 (Ad „Das ganze Jahr über geöffnet“ siehe letzter Satz dieses Artikels)
www.woerthersee.com/dc/detail/artikel-natur-erlebnis-spielplatz-rauschelesee
2017 (Ad Förderungsbetrag über € 500.000,-)
www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/5248306/Keutschach_Viel-Neues-im-Strandbad-Rauschelesee
2016 (Ad Förderungsbetrag über € 500.000,-)
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 169 (97 in Keutschach am See)