14.09.2018, 13:13
Korrektur Tippfehler.
Neuer Petitionstext: **Petition an den Salzburger Landtag**
Der Salzburger Landtag möge beschließen,
die Landesregierung dazu zu verpflichten, zur Berechnung der Personalkosten der Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, und Betreuungseinrichtungen, die Leistungen im Auftrag des Landes anbieten, die jeweils in den Betrieben anzuwendenden Kollektivverträge in ihrer aktuell gültigen Fassung heranzuziehen und somit eine kostendeckende Finanzierung sicherzustellen.
*Umgesetzt soll werden:*
1. Ab sofort ist ein transparentes, verlässliches und berechenbares Finanzierungssystem anzuwenden, dass das den Betrieben die Personalkosten entsprechend den geltenden Kollektivverträgen erstattet.
2. Sollte es aus Gründen der rechtzeitigen Erstellung des Landesbudgets nicht möglich sein, Kollektivvertragsabschlüsse entsprechend zu berücksichtigen, werden den Betrieben im Folgejahr die durch diese Abschlüsse entstandenen Kosten vollständig ersetzt und bei Bedarf im laufenden Jahr bevorschusst.
3. Alle diese Materie berührenden Gesetzestexte (z.B. Salzburger Behindertengesetz) werden entsprechend angepasst.
4. Die deutlichen Gehaltsunterschiede beispielsweise im Bereich der Pflege zwischen Einrichtungen des Landes (wie z.B. der Salzburger Landeskliniken) und privaten TrägerInnen werden durch Überzahlung der kollektivvertraglichen Einstufung ausgeglichen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1377