27.07.2018, 09:07
Jahreszahl geändert
Neuer Petitionstext: ENDLICH KORREKTE WAHLVORGÄNGE IN ÖSTERREICH!
Höhere Aufwandsentschädigung für Wahlbeisitzer.
(Privatinitiative von GR. Rieber, natürlich überparteilich und nicht als gewählter Vertreter oder als Vertreter einer bestimmten Partei bzw. einer bestimmten Körperschaft)
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Aufgrund der aktuellen Verurteilungen und Geständnisse (bezgl. der BP-Wahl 2017 2016 und deren notwendig gewordenen Wiederholung), fordern die Unterzeichner dieser Petition:
Eine verpflichtende einmalige Unterweisung in strafrechtsrelevanten Aspekten der Durchführung einer Wahl (zusätzlich zur bestehenden allgemeinen Unterweisung), ausschließlich für mit der Wahlhandlung betraute Beamte - also beispielsweise nicht für Beisitzer oder nichtbeamtete Wahlleiter. (Zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung in ihre Beamtenschaft, insbesondere in die mit der Durchführung von Wahlen betrauten Beamten.)
Die Verdoppelung der Aufwandsentschädigung für nichtbeamtete (Laien)Beisitzer und Sprengelvorsitzender (derzeit nur ca. € 50.- bis € 60.-) zu besseren Motivation und attraktivermachung dieser Tätigkeiten. (Die Beträge wurden in den letzten 8 Jahren nicht einmal um die Inflationsrate angepasst!)
# Darum fordern wir einerseits den in 1. Instanz verurteilten und tatgeständigen Bürgermeister von Villach (es gilt die Unschuldsvermutung, auch da die Berufungsfrist z.Z. noch nicht abgelaufen ist), auch im Namen aller restlichen Verurteilten (für die natürlich jeweils auch die Unschuldsvermutung gilt) auf, sich bei der Österr. Bevölkerung zumindest mündlich zu entschuldigen.
# Ebenso fordern wir den besten Innenminister, den diese Republik jemals hatte auf, die Aufwandsentschädigungen für Beisitzer und nicht beamtetes direkt mit der Durchführung der Wahlhandlung betrautes Personal, zumindest zu verdoppeln.
# Dies ist wohl schon lange überfällig und es werden damit die gesetzestreuen Beisitzer gewürdigt (Eine Beisitzerin hatte ja auch den Stein überhaupt erst ins Rollen gebracht). Eine Wahlwiederholung kostet dem Steuerzahler viel, viel mehr.
Die 1-malige verpflichtende Zusatzschulung für Beamte hingegen, ist als ewige Rüge, generalpräventive und vertrauenswiederherstellende Maßnahme zu verstehen.