27.02.2024, 19:27
Stellungnahme des Sportministeriums ist eingegangen!
Neuer Petitionstext:
Die zu wenigen Sportstätten in Bad Radkersburg und Südoststeiermark sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht den Anforderungen der Vereine, Schulen und allen anderen privaten NutzerInnen sowie AnbieterInnen in Quantität und Qualität.
Aufgrund der Ausbuchung der Sportstätten stehen die NutzerInnen oftmals in Konkurrenz zueinander und müssen um die Hallenzeiten kämpfen, wobei es keine Gemeindeübergreifende Kooperation bei der Vergabe gibt.
Der Präsident der Bundes-Sportorganisation Sport Austria Hans Niessl spricht uns aus der Seele! Seine Meinung zur Finanzierung von Sportstätten können wir uns nur wünschen und würden uns dafür gleich anmelden. Quelle: www.bvz.at/sport/sportmix/sport-austria-niessl-pocht-auf-die-sportstaetten-milliarde-als-gegenpol-zur-bau-krise-409970071
Stellungnahme des Sportministeriums:
Sehr geehrte Frau Witsch!
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Kontaktaufnahme.
Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich folgende Stellungnahme des Sportministeriums übermitteln:
Wir können Ihre umfassende Problemerörterung und den Wunsch nach einer Multifunktionshalle in Bad Radkersburg sehr gut nachvollziehen. Selbstverständlich ist es von großer Wichtigkeit, dass es auch abseits der urbanen Zentren ein qualitativ hochwertiges Freizeitangebot gibt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum abzusichern und der Landflucht Einhalt zu gebieten. Dazu tragen natürlich Investitionen in eine intakte und der Nachfrage angepasste Sport-Infrastruktur maßgeblich bei.
Bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass Sport in Österreich per Verfassung Ländersache ist. Ausgenommen sind all jene Bereiche, die das Bundes-Sportförderungsgesetz vorsieht. Dazu zählen im Wesentlichen die Förderung der Bundes-Sportfach- und –dachverbände sowie der österreichweiten Sportorganisationen, Bewegungsprojekte, Sport-Großereignisse, und Sport-Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung. Bundesrelevanz im Bereich der Sport-Infrastruktur liegt dann vor, wenn die Sportstätte als Bundes-Leistungszentrum eines Bundes-Sportfachverbandes, als Nachwuchskompetenzzentrum des Bundes oder als Wettkampf- oder Trainingsstätte eines oder mehrerer Nationalteams (allgemeine Klasse oder Nachwuchs) genutzt wird.
In allen anderen Fällen sind sohin die Bundesländer für die Errichtung von Sportstätten zuständig. Anmerkung: Es mag schon sein, dass sie diese nicht bauen, aber es ist ihre Aufgabe, die Finanzierung sicherzustellen. Wie zuletzt etwa bei der Errichtung der Funktionsgebäude bei der Flugschanze am Kulm. Im Übrigen baut auch der Bund keine Sportstätten, er leistet auf Antrag eines Bundes-Sportfachverbandes – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – einen finanziellen Beitrag. Heruntergebrochen auf Volleyball war das beispielsweise bei der Volleyballhalle in Ried im Innkreis der Fall, weil die Volleyball-Nationalteams dort regelmäßig Länderspiele und Trainingskurse abhalten.
Sehr geehrte Frau Witsch, es tut mir leid, keine besseren Nachrichten überbringen zu können, das Bundes-Sportförderungsgesetz lässt in dieser Frage jedoch keinen Interpretationsspielraum zu.
Herzliche Grüße in die Südsteiermark,
Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport
Büro des Vizekanzlers und Bundesministers
Manfred Behr
Pressesprecher und Referent Sport
Tel. +43 1 71606-664520
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich
Manfred.Behr@bmkoes.gv.at
bmkoes.gv.at
Neues Zeichnungsende: 18.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 660 (205 in Bad Radkersburg)