ÖSG, RSG
Planungsgrundlage ist der ÖSG und RSG, Details dazu gibt es auf https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitssystem_Qualitaetssicherung/Planung_und_spezielle_Versorgungsbereiche/Regionale_Strukturplaene_Gesundheit_RSG_Monitoring und https://www.noegus.at/publikationen/. Die Forderungen sind leider unüberlegt! Die qualitativ höchstwertige Behandlung sollte das Ziel sein, nicht in jedem Bundesland muss alles versorgt werden. Beispielsweise macht eine Kinderherzchirurgie, die nur wenige PatientInnen im Jahr versorgt, keinen Sinn! Siehe Debatte um kleine Gyn. Abt.
Quelle: ÖSG des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz