Steuern und Abgaben, Gleichbehandlungsgrundsatz
Auch Motorradfahrer zahlen Steuern und Abgaben (anders als z.B. Radfahrer) um damit die gleichen Rechte zur Benutzung von öffentlichen Straßen zu haben, wie etwa Autofahrer. Eine Einschränkung der Benutzung müsste auch einhergehen mit einer Einschränkung der Abgaben. Es entspricht auch nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz!
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