Volksvertreter Markus Koza
Stellungnahme zur Petition 3 G Regel am Arbeitsplatz Sofort Beenden!
GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 14.01.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrtes Team von open petition,
gerne komme ich als zuständiger grüner Sprecher für Arbeit und Soziales Ihrem Ersuchen nach, eine Stellungnahme zur Petition 3 G Regel am Arbeitsplatz Sofort Beenden! abzugeben.
Wir können dem Anliegen dieser Petition allerdings nicht nahetreten. Wir halten die 3G-Regel am Arbeitsplatz zum jetzigen Zeitpunkt für unbedingt notwendig, um ein Ansteckungsrisiko durch den COVID-19-Virus und die damit verbundene drohende Gefährdung von Gesundheit und Leben bestmöglich zu vermeiden. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wurde nicht zuletzt verordnet, weil seitens der Sozialpartner – Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innenvertretungen – Regelungen für die Arbeitswelt eingefordert wurden, die der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber*innen gegenüber ihren Beschäftigten entsprechen. Zusätzlich sehen sich viele Arbeitnehmer*innen auch einer Infektionsgefahr am Arbeitsplatz durch infizierte Kolleg*innen ausgesetzt, wenn sie nicht ausreichend geschützt sind. Insbesondere Arbeitnehmer*innen, die vulnerablen Gruppen angehören sehen sich einem erhöhten Risiko ausgesetzt – und es ist wohl ein Gebot der Solidarität, gefährdete Gruppen besonders zu schützen, gerade auch am Arbeitsplatz.
Die 3G-Regel stellt in diesem Sinne die Weiterentwicklung jener Schutzmaßnahmen in der Arbeitswelt dar, die bereits die Sozialpartner im Rahmen eines Generalkollektivvertrags vereinbart wurden (etwa die Möglichkeit das Tragen einer Maske zu verordnen inklusive eines Opting-Outs bei Nachweis einer geringen epidemischen Gefahr – sprich 3G, ein Kündigungs- und Entlassungsverbot aufgrund einer positiven Testung).
Da neben der Impfung oder der Genesung auch ein negativer Test – eben 3 statt 2G – als Nachweis einer geringen Ansteckungsgefahr erbracht werden kann, stellt die 3G-Regel eine „gelinde“ Maßnahme zum Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung dar und keineswegs einen „schweren Eingriff“ in Arbeits- oder Freiheitsrechte, wie in der Petition behauptet. Es geht schließlich um die Eindämmung einer Pandemie mit ihren schwerwiegenden und nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen!
Die 3G-Regel verändert daher auch nicht das Arbeitsrecht, wie in der Petition angedeutet – arbeitsrechtliche Kündigungs- sowie Entlassungsregeln wurden nicht geändert sondern bleiben gleich. Wie sicher bekannt ist, braucht(e) es auch bislang keine Gründe für eine Kündigung, Entlassungsgründe sind im Gesetz taxativ aufgezählt und haben sich mit Einführung der 3G Regel nicht verändert.
Die 3G-Regel stellt auch keinen „Impfzwang durch die Hintertür“ dar. Wer gegen die geplante Impfpflicht - nicht „Impfzwang“ - verstößt wird nicht durch Anwendung von Zwangsgewalt zur Impfung gezwungen (das wäre nämlich tatsächlich ein „Impfzwang“) sondern lediglich mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Die Verwaltungsstrafe hat dabei keine Auswirkung auf Beschäftigung und Arbeitsplatz. Hier gilt nach wie vor die 3G-Regel – für Menschen in Arbeitsverhältnissen ebenso, wie für Menschen die arbeitslos geworden sind. Auch diese werden selbstverständlich nicht zu einer Impfung gezwungen, weil es eben keinen „Impfzwang“ gibt,
Wir hoffen – wie wohl auch viele Unterzeichner*innen – dass in näherer Zukunft viele der aktuellen Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie nicht mehr nötig sein werden. Auch wir wollen möglichst rasch zurück zu einer Normalität – am Arbeitsplatz, in der Wirtschaft im sozialen Leben insgesamt. Aktuell stellt uns allerdings die Omikron-Welle vor enorme Herausforderungen, die Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit nach wie vor dringend erforderlich machen – darunter auch die 3G Regel am Arbeitsplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Koza, Abg.z.NR, Grüne