Región: Austria
Medios de comunicación

Gis? Nein Danke!

Peticionario no público.
Petición a.
Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien

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La petición está dirigida a: Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien

Ziel der Petition ist die kurzfristige Neuregelung der Rundfunkgebühren in Österreich.

Derzeit werden die Rundfunkgebühren von der Gebühren Info Service GmbH (GIS) an alle Rundfunkteilnehmer vorgeschreiben. Die GIS ist ein Tochterunternehmen des Österreichischen Rundfunks (ORF).

Der ORF war Empfänger des Großteils der Gebühren (Programmentgelt). Seit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt, besteht kein Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt, womit der Großteil der GIS Gebühren entfällt. Der Betrieb des Tochterunternehmens GIS GmbH (ca. EUR 30 Mio pro Jahr) ist für den ORF damit nicht mehr lukrativ und wird vermutlich eingestellt werden.

Die verbleibenden GIS Gebühren müssen demnach neu geregelt werden. Sie könnten komplett entfallen, denn

  • Kunstförderungsbeitrag, Radio- und Fernsehgebühren können aus Steuermitteln finanziert werden (ca. EUR 80 Mio pro Jahr), denn sie betreffen staatliche Aufgaben wie Verwaltung bzw. Kulturförderung, und

  • die Landesabgaben sind sowohl vom Betrag als auch von der Verwendung uneinheitlich. Die Einhebung auf Bundesebene ist schon lange umstritten. Sie sollten ggf. auf Landesebene erhoben werden.

Die Unterzeichnenden wenden sich mit dieser Petition an das Parlament mit der Anregung zeitnah neue gesetzliche Regelungen zu beschließen, einerseits für die Entlassung des ORF aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag, sowie andererseits für eine alternative Erhebung der verbleibenden Gebührenanteile.

Razones.

Viele Rundfunkteilnehmer erkennen ein Missverhältnis zwischen dem Angebot des ORF und den dafür erhobenen Programmentgelten. Und Zweifel am Wahrheitsgehalt der ORF Berichterstattung https://web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 sind weit verbreitet.

Überdies hat der ORF unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile österreichweit vollzogen: https://web.archive.org/web/20180311190241/http://www.ors.at/de/tech-blog/blogartikel/hd-tv-umstellung-in-kaernten-tirol-und-vorarlberg-421/

Als Stiftung des öffentlichen Rechts hat der ORF die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er informiert in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber überall mit den gleichen Kernaussagen wie im Beispiel Steiermark: https://web.archive.org/web/20170428134626/http://steiermark.orf.at/news/stories/2837677/

  • Es "... werden die Fernsehsender ... komplett auf HD-Ausstrahlung umgestellt."

  • Man "... benötigt nun unbedingt entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul."

  • "Beide müssen nur einmal kostenlos registriert werden - und ermöglichen dann HD-Empfang ohne monatliche Zusatzkosten."

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk https://web.archive.org/web/20180117131223/https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000785 (ORF-Gesetz, ORF-G) erteilt dem ORF in § 3 den Versorgungsauftrag. In Abs. 1 sind die auftragsrelevanten Programme deklariert, und auch der Empfang. Zur Wahrnehmung der Programminhalte ist im ORF-G

  • weder die Verwendung von speziellen Entschlüsselungssystemen vorgesehen,

  • noch ist vorgesehen, dass die Empfangsgeräte nur bei einem Monopolisten bezogen werden können,

  • noch ist vorgesehen, dass die Geräte erst nach einer Freischaltung dauerhaft funktionstüchtig werden,

  • noch ist vorgesehen, dass zu dieser Freischaltung auch noch der Abschluss eines kommerziellen Vertrags (Registrierung) notwendig wird,

  • und schon gar nicht ist vorgesehen, dass für diesen Vertragsabschluss auch noch Ümstände und Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, welche vom Handelsgericht Wien in wichtigen Teilen als unzulässig erklärt worden sind Urteil 30 Cg 7/17g https://web.archive.org/web/20180311190918/https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4077&cHash=64dd873e273fb73e6a9954af28ff15b7)) vom 18.12.2017

Solche Vorgaben kann und wird der Gesetzgeber niemals formulieren. Stattdessen ist in § 3 Abs. 1 ORF-G für den Empfang der Programme allein der

"... Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen) ..."

vorgesehen. Im Falle der Fernsehprogramme also der Betrieb eines gewöhnlichen, sofort einsatzbereiten Fernsehempfängers von einem beliebigen Hersteller.

Seit den HD Umstellungen sind die Fernsehprogramme des ORF also nur noch im kommerziellen Angebot von simpliTV verfügbar. Der ORF sendet nach eigenen Angaben keine Alternativen. Der Versorgungsauftrag ist demnach bezüglich der Fernsehprogramme nicht mehr erfüllt.

Der Gesetzgeber hat eine teilweise Erfüllung - also nur durch Radioprogramme - nicht vorgesehen. Das Anrecht auf Programmentgelt besteht nur dann, wenn alle Bedingungen gem. § 31 Abs. 10 ORF-G erfüllt sind. In Österreich ist nach Vollendung der HD-Umstellungen jetzt kein einziger Standort mit den Fernsehprogrammen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch versorgt. Der Anspruch auf Programmentgelt entfällt damit komplett.

Der ORF hat sich also aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits zurückgezogen. Der Gesetzgeber sollte diese neue Situation unbedingt zeitnah berücksichtigen. Die Gebührenvorschreibung durch die GIS GmbH - ein 100% Tochterunternehmen des ORF - macht nun keinen Sinn mehr, und ist neu zu regeln.

Die Landesabgaben sollten auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft und ggf. auf Landesebene erhoben werden. Und die verbleibenden Rundfunkgebührenanteile sollten aus dem Bundesbudget finanziert werden, weil sie ohnehin staatliche Leistungen wie Kulturförderung oder Regulierung und Rechtsaufsicht betreffen.

Auch sind die Rundfunkteilnehmer in irgend einer Weise angemessen zu entschädigen, denn aus ihren Gebührenzahlungen wurde das ORF Kapital finanziert (Liegenschaften, Sendetechnik, Eigenlizenzen, etc.).

Logo: GisNeinDanke https://c.gmx.net/@329654446701156587/bgfhwDrxRTGHW63DRRUlkw (Zur freien Verwendung auf Aufklebern, T-Shirts, Tassen, ...)

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 15/03/2018
La petición termina: 14/03/2019
Región: Austria
Categoría, Tema: Medios de comunicación

Noticias

  • Verehrte Interessenten,
    liebe Unterstützer,

    lange habe ich auf diesem Blog pausiert. Heute erlaube ich mir, Ihnen aktuelle Informationen anzubieten. Dieses Textfenster erlaubt nur 5.000 Zeichen; folglich verwende ich einen PDF-Anhang.

    Viel Spaß beim Lesen wünscht

    Ihr Petitionsautor
  • Sie ist angekündigt, die nächste große Informationskampagne, mit der die Stiftung des öffentlichen Rechts ihre Begünstigten – nämlich die Allgemeinheit – begleiten wird, auf dem Weg von der GIS-Teilnehmernummer hin zum OBS-Beitragszahler.

    Und ich habe die letzte noch gar nicht verkraftet. Damals wurde ich informiert, dass ein neuer "Antennen-Standard" eingeführt wird und ich nach einer selbstlosen, weder Kosten noch Mühe scheuenden "HD-Umstellung" unbedingt ein "ORF-taugliches Gerät" käuflich erwerben muss, welches ich dann einmal kostenlos registrieren muss, um schließlich Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität genießen zu können. Andernfalls bleibt mein Bildschirm "dunkelschwarz".

    Aus der letzten Informationskampagne habe ich also gelernt, dass seit der Umstellung der terrestrischen Sendeanlagen nur noch registrierte Kunden eines Privatunternehmens Antennenempfang haben; und die Allgemeinheit nicht mehr. Ich wurde also informiert, dass das Allgemeinheitsgebot aus Art 1 Abs 1 B-VG Rundfunk nicht mehr beachtet wird und somit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt.

    Und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde KommAustria sieht offenbar keinerlei Handlungsbedarf; weder amtswegig, noch nach Beschwerde; weder in Bezug auf die zweifelhaften Informationsinhalte, noch in Bezug auf die Schleichwerbung, mit welcher der ORF die Produkte eines Privatunternehmens beworben hat, getarnt als redaktionelle Informationsbeiträge.

    Ungekennzeichnete kommerzielle Kommunikation, nicht nur omnipräsent auf allen ORF-Medienkanälen, an Info-Ständen in öffentlich-rechtlichen Funkhäusern oder in Schreiben an alle Bürgermeister (die u. a. auf den Web-Präsenzen der Gemeinden dann veröffentlicht wurden), sondern sogar in den Nachrichtensendungen der betroffenen Bundesländer. Letzteres hat die KommAustria im Jahre 2015 noch bemängelt und bestraft (Straferkenntnis KOA 1.850/14-021 vom 15.04.2015); bei der großen Informationskampagne zur "HD-Umstellung" jedoch nicht mehr.

    Und nach dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zu G 226/2021-12 vom 30.06.2022, in welchem festgestellt wird, dass es verfassungswidrig ist, wenn gemeldete TV-Teilnehmer ein Angebot finanzieren, welches von Streamingnutzern kostenlos konsumiert werden kann, nicht erst seit diesem VfGH Beschluss wundert es mich, wie es verfassungskonform sein soll, dass die selben Teilnehmer vier Vollprogramme in HD-Qualität finanzieren, welche exklusiv an Kunden von Privatunternehmen verbreitet werden.

    Der zahlenden Allgemeinheit dagegen werden nur zwei Programme in minderer SD-Qualität angeboten. Regionalschaltung Wien: der Vorarlberger Bergbauer sieht Lokalnachrichten aus Wien und erhält den Wetterbericht für die Panonische Tiefebene. Und die Stiftung informiert die zahlende Allgemeinheit (Begünstigte!) noch nicht einmal über dieses "Fernsehen zweiter Klasse", sondern die öffentlich zugänglichen Informationen schließen die Existenz einer solchen Empfangsmöglichkeit kategorisch aus ("dunkelschwarze Bildschirme").

    Es bestehen also erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des Digitalisierungskonzeptes (Bescheid KOA 4.200/15-034). Die verschlüsselte Verbreitung von öffentlichen Inhalten ist bereits ein verbaler Widerspruch; eine gesetzliche Grundlage dafür ist nicht bekannt. Der Verdacht ist also begründet, dass beide, ORF und KommAustria, nicht im Rahmen des Legalitätsgrundsatzes (Art 18 B-VG) agieren.

    Aus der letzten Informationskampagne sollten wir also gelernt haben, dass weder der ORF noch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Pflichterfüllung und Einhaltung der Gesetze bereit sind, und damit die Rundfunkversorgung in Österreich ihre rechtliche Basis verloren hat. Das hat zur Konsequenz, dass im Gegenzug für Rundfunkteilnehmer weder Melde- noch Zahlungspflicht bestehen. Und die letzten sechs Jahre haben verdeutlicht, dass auch die Regierung nicht verstanden hat, welche gesetzlichen Voraussetzungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk normiert sind. Denn sie hat diese Missstände weder bekämpft, noch im Entwurf des ORF-Beitragsgesetz 2024 in irgend einer Weise berücksichtigt.

    Die logische Konsequenz wäre nun, dass zumindest die Rundfunkteilnehmer sich an die Gesetze halten und ihre GIS-Zahlungen (zumindest TV) vorübergehend einstellen, sowie gegebenenfalls zu viel bezahlte Entgelte zurück fordern. Das ist offensichtlich kaum erfolgt, denn sonst müsste der ORF erstmalig die Verantwortung für seine zweifelhafte Informationsaufbereitung übernehmen und würde so schnell keine weitere Informationskampagne ankündigen.

    Lieber ORF, bitte erkläre uns: Warum eine Informationskampagne, wenn doch niemand zuhört bzw. versteht, was vermittelt wird?
  • Hubert von Goisern singt seit 2011

    ,,jeder woass, dass a Geld nit auf da Wiesen wachst''

    und ja, werte Frau Minister, auf Bäumen wächst das Geld für die Rundfunkbeiträge auch nicht.

    Was also können Sie Antworten, wenn der Herr Generaldirektor Ihnen vorrechnet, dass in den nächsten drei Jahren ein Finanzierungsloch von 300 Mio. Euro im Budget der Stiftung des öffentlichen Rechts klafft, aufgrund von äußeren Umständen außerhalb von deren Einflussbereich?

    Denken Sie an die ,,HD-Umstellungen'' der terrestrischen Sendeanlagen im Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017! Der Einsatz eines ,,ORF-tauglichen'' Empfangsgerätes und dessen einmalige kostenlose Registrierung ermöglichen seither Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität. Andernfalls jedoch ,,bleibt der Bildschirm schwarz''. Und für schwarzen Bildschirm müssen die Teilnehmer nicht bezahlen.

    Mit anderen Worten: der ORF hat informiert, dass er seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt. Dass er seine Programme nur noch an registrierte Nutzer, nicht aber an die Allgemeinheit verbreitet (Art. 1 Abs. 1 BVG-Rundfunk). Eine Anfrage zur Stellungnahme zu diesem Sachverhalt konnten oder wollten drei verschiedene Kanzler nicht beantworten; und auch der ORF hat sich nicht geäußert (Details unter https://www.openpetition.eu/at/petition/blog/gis-nein-danke#petition-main).

    Diese Sachlage hat nun zur Folge, dass der GIS die Rechtsgrundlage für die Vorschreibungen fehlt. Die gesetzlich normierte, synallagmatische Austauschbeziehung sieht vor, dass eine einseitige Pflichtverletzung auch die Gegenseite entlastet. Für die Teilnehmer existiert nun weder eine Zahlungs- noch eine Meldeverpflichtung.

    Folglich hat der ORF mit seiner Informationskampagne zur ,,HD-Umstellung'' seine Ansprüche auf staatliche Beihilfen verwirkt. Damit beträgt die tatsächliche Finanzierungslücke ca. 660 Mio. Euro, und zwar jedes Jahr. Und der ORF muss sich darauf einstellen, dass die Teilnehmer nicht nur zukünftig auf freiwillige Spenden an die GIS verzichten, sondern auch jene Beiträge zurückfordern, welche sie seit den ,,HD-Umstellungen'' zuviel bezahlt haben. ORF und GIS müssen sich also unter Berücksichtigung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten auf Rückforderungen in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro einstellen.

    Aus der Sicht der Rundfunkteilnehmer ist es folglich ratsam, wenn Sie, liebe Frau Minister, den hochbezahlten Generaldirektor auf diesen Sachverhalt hinweisen. Denn angesichts seines Jahresgehaltes von ca. 410 Tsd. Euro (zum Vergleich: der Präsident der USA bezieht 400 Tsd. Dollar) wird er das Budget sicherlich noch einmal überdenken.

    Liebe Grüße am 15.02.2023, ein Rundfunkteilnehmer

    PS
    Dabei gibt es natürlich nicht nur finanzielle Aspekte. Irgendwann wird man in der EU feststellen, dass Österreich der einzige Mitgliedsstaat ist, in dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschlüsselt verbreitet wird. Und dann könnte die Frage nach der Rechtsgrundlage bzw. der staatlichen Aufsicht laut werden.

Ich will nicht ORF anschauen . Will nicht etwas was ich nicht konsumiert habe ,bezahlen !!!

Jeden zweiten Monat fast 42 Euro bezahlen ist zuviel .Wofür ? Das TV Gerät ist bezahlt ,mit der Karte bezahlen ich auch für die Künstler.Strom ist bezahlt.Wir schauen NICHT ORF! Seit genau 1 Jahr muss man 80er Jahre Filme schauen und älter,die sich teilweise 3x täglich wiederholen. Hallo ! Was soll das !!! Ich brauche kein ORF.wofür die GIS Gebühren? Es gibt keinen Grund.Ich bestimme für mich,nämlich kein österreichisches Fernsehen.

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