Medien

Gis? Nein Danke!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Dem Präsidenten des Nationalrates, Parlament - Petitionsausschuß, 1017 Wien
6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

6.933 Unterstützende 6.778 in Österreich

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Ziel der Petition ist die kurzfristige Neuregelung der Rundfunkgebühren in Österreich.

Derzeit werden die Rundfunkgebühren von der Gebühren Info Service GmbH (GIS) an alle Rundfunkteilnehmer vorgeschreiben. Die GIS ist ein Tochterunternehmen des Österreichischen Rundfunks (ORF).

Der ORF war Empfänger des Großteils der Gebühren (Programmentgelt). Seit der ORF seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllt, besteht kein Rechtsgrund für die Vorschreibung von Programmentgelt, womit der Großteil der GIS Gebühren entfällt. Der Betrieb des Tochterunternehmens GIS GmbH (ca. EUR 30 Mio pro Jahr) ist für den ORF damit nicht mehr lukrativ und wird vermutlich eingestellt werden.

Die verbleibenden GIS Gebühren müssen demnach neu geregelt werden. Sie könnten komplett entfallen, denn

  • Kunstförderungsbeitrag, Radio- und Fernsehgebühren können aus Steuermitteln finanziert werden (ca. EUR 80 Mio pro Jahr), denn sie betreffen staatliche Aufgaben wie Verwaltung bzw. Kulturförderung, und

  • die Landesabgaben sind sowohl vom Betrag als auch von der Verwendung uneinheitlich. Die Einhebung auf Bundesebene ist schon lange umstritten. Sie sollten ggf. auf Landesebene erhoben werden.

Die Unterzeichnenden wenden sich mit dieser Petition an das Parlament mit der Anregung zeitnah neue gesetzliche Regelungen zu beschließen, einerseits für die Entlassung des ORF aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag, sowie andererseits für eine alternative Erhebung der verbleibenden Gebührenanteile.

Begründung

Viele Rundfunkteilnehmer erkennen ein Missverhältnis zwischen dem Angebot des ORF und den dafür erhobenen Programmentgelten. Und Zweifel am Wahrheitsgehalt der ORF Berichterstattung https://web.archive.org/web/20180311185955/https://kurier.at/politik/inland/kurier-ogm-umfrage-mehrheit-lehnt-orf-gebuehren-ab/313.467.259 sind weit verbreitet.

Überdies hat der ORF unlängst Veränderungen an der terrestrischen Versorgung mit seinen Fernsehprogrammen vorgenommen. Zu verschiedenen Zeitpunkten (Okt. 2016, Apr. 2017 und Okt. 2017) sind sogenannte HD-Umstellungen in den Bundesländern durchgeführt worden, und mittlerweile österreichweit vollzogen: https://web.archive.org/web/20180311190241/http://www.ors.at/de/tech-blog/blogartikel/hd-tv-umstellung-in-kaernten-tirol-und-vorarlberg-421/

Als Stiftung des öffentlichen Rechts hat der ORF die selbstverständliche Aufgabe, über alle Hintergründe der Versorgung mit seinen Programmen zu informieren. Er informiert in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber überall mit den gleichen Kernaussagen wie im Beispiel Steiermark: https://web.archive.org/web/20170428134626/http://steiermark.orf.at/news/stories/2837677/

  • Es "... werden die Fernsehsender ... komplett auf HD-Ausstrahlung umgestellt."

  • Man "... benötigt nun unbedingt entweder eine simpliTV-Box oder einen DVB-T2-fähigen Fernseher samt simpliTV-Modul."

  • "Beide müssen nur einmal kostenlos registriert werden - und ermöglichen dann HD-Empfang ohne monatliche Zusatzkosten."

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk https://web.archive.org/web/20180117131223/https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000785 (ORF-Gesetz, ORF-G) erteilt dem ORF in § 3 den Versorgungsauftrag. In Abs. 1 sind die auftragsrelevanten Programme deklariert, und auch der Empfang. Zur Wahrnehmung der Programminhalte ist im ORF-G

  • weder die Verwendung von speziellen Entschlüsselungssystemen vorgesehen,

  • noch ist vorgesehen, dass die Empfangsgeräte nur bei einem Monopolisten bezogen werden können,

  • noch ist vorgesehen, dass die Geräte erst nach einer Freischaltung dauerhaft funktionstüchtig werden,

  • noch ist vorgesehen, dass zu dieser Freischaltung auch noch der Abschluss eines kommerziellen Vertrags (Registrierung) notwendig wird,

  • und schon gar nicht ist vorgesehen, dass für diesen Vertragsabschluss auch noch Ümstände und Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert werden sollen, welche vom Handelsgericht Wien in wichtigen Teilen als unzulässig erklärt worden sind Urteil 30 Cg 7/17g https://web.archive.org/web/20180311190918/https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4077&cHash=64dd873e273fb73e6a9954af28ff15b7)) vom 18.12.2017

Solche Vorgaben kann und wird der Gesetzgeber niemals formulieren. Stattdessen ist in § 3 Abs. 1 ORF-G für den Empfang der Programme allein der

"... Betrieb eines Rundfunkempfangsgerätes (Hörfunk und Fernsehen) ..."

vorgesehen. Im Falle der Fernsehprogramme also der Betrieb eines gewöhnlichen, sofort einsatzbereiten Fernsehempfängers von einem beliebigen Hersteller.

Seit den HD Umstellungen sind die Fernsehprogramme des ORF also nur noch im kommerziellen Angebot von simpliTV verfügbar. Der ORF sendet nach eigenen Angaben keine Alternativen. Der Versorgungsauftrag ist demnach bezüglich der Fernsehprogramme nicht mehr erfüllt.

Der Gesetzgeber hat eine teilweise Erfüllung - also nur durch Radioprogramme - nicht vorgesehen. Das Anrecht auf Programmentgelt besteht nur dann, wenn alle Bedingungen gem. § 31 Abs. 10 ORF-G erfüllt sind. In Österreich ist nach Vollendung der HD-Umstellungen jetzt kein einziger Standort mit den Fernsehprogrammen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch versorgt. Der Anspruch auf Programmentgelt entfällt damit komplett.

Der ORF hat sich also aus seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag bereits zurückgezogen. Der Gesetzgeber sollte diese neue Situation unbedingt zeitnah berücksichtigen. Die Gebührenvorschreibung durch die GIS GmbH - ein 100% Tochterunternehmen des ORF - macht nun keinen Sinn mehr, und ist neu zu regeln.

Die Landesabgaben sollten auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft und ggf. auf Landesebene erhoben werden. Und die verbleibenden Rundfunkgebührenanteile sollten aus dem Bundesbudget finanziert werden, weil sie ohnehin staatliche Leistungen wie Kulturförderung oder Regulierung und Rechtsaufsicht betreffen.

Auch sind die Rundfunkteilnehmer in irgend einer Weise angemessen zu entschädigen, denn aus ihren Gebührenzahlungen wurde das ORF Kapital finanziert (Liegenschaften, Sendetechnik, Eigenlizenzen, etc.).

Logo: GisNeinDanke https://c.gmx.net/@329654446701156587/bgfhwDrxRTGHW63DRRUlkw (Zur freien Verwendung auf Aufklebern, T-Shirts, Tassen, ...)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Sie ist angekündigt, die nächste große Informationskampagne, mit der die Stiftung des öffentlichen Rechts ihre Begünstigten – nämlich die Allgemeinheit – begleiten wird, auf dem Weg von der GIS-Teilnehmernummer hin zum OBS-Beitragszahler.

    Und ich habe die letzte noch gar nicht verkraftet. Damals wurde ich informiert, dass ein neuer "Antennen-Standard" eingeführt wird und ich nach einer selbstlosen, weder Kosten noch Mühe scheuenden "HD-Umstellung" unbedingt ein "ORF-taugliches Gerät" käuflich erwerben muss, welches ich dann einmal kostenlos registrieren muss, um schließlich Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität genießen zu können. Andernfalls bleibt mein Bildschirm "dunkelschwarz".

    Aus der letzten Informationskampagne habe ich also... weiter

  • Hubert von Goisern singt seit 2011

    ,,jeder woass, dass a Geld nit auf da Wiesen wachst''

    und ja, werte Frau Minister, auf Bäumen wächst das Geld für die Rundfunkbeiträge auch nicht.

    Was also können Sie Antworten, wenn der Herr Generaldirektor Ihnen vorrechnet, dass in den nächsten drei Jahren ein Finanzierungsloch von 300 Mio. Euro im Budget der Stiftung des öffentlichen Rechts klafft, aufgrund von äußeren Umständen außerhalb von deren Einflussbereich?

    Denken Sie an die ,,HD-Umstellungen'' der terrestrischen Sendeanlagen im Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017! Der Einsatz eines ,,ORF-tauglichen'' Empfangsgerätes und dessen einmalige kostenlose Registrierung ermöglichen seither Antennenempfang in bester Bild- und Tonqualität. Andernfalls... weiter

  • Auch diesmal ist bisher keine Antwort aus dem Bundeskanzleramt eingetroffen, keine Eingangs- oder Bearbeitungsbestätigung, keine erbetene Stellungnahme.

    Unter den mehr als 100 PR-Mitarbeitern (Kosten ca. 450 Tsd. Euro/Monat) fühlt sich offenbar niemand für die nationale Rechtsstaatlichkeit zuständig.

    Liebe Grüße

Ich will nicht ORF anschauen . Will nicht etwas was ich nicht konsumiert habe ,bezahlen !!!

Jeden zweiten Monat fast 42 Euro bezahlen ist zuviel .Wofür ? Das TV Gerät ist bezahlt ,mit der Karte bezahlen ich auch für die Künstler.Strom ist bezahlt.Wir schauen NICHT ORF! Seit genau 1 Jahr muss man 80er Jahre Filme schauen und älter,die sich teilweise 3x täglich wiederholen. Hallo ! Was soll das !!! Ich brauche kein ORF.wofür die GIS Gebühren? Es gibt keinen Grund.Ich bestimme für mich,nämlich kein österreichisches Fernsehen.

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