Gesperrte Initiativen — Schweiz

Diese Initiativen verstoßen gegen unsere Nutzungsbedingungen. Die Initiatoren haben keine überarbeitete Version in der gesetzten Frist vorgelegt. Aus Transparenzgründen bleiben der Grund der Sperrung und der Text der Initiative sichtbar. Gegen eine Sperrung kann Einspruch erhoben werden.

Petitionen in anderen Ländern/EU in der Landessprache (Deutsch)

Aufruf zur Volksabstimmung des Deutschen Volkes für eine neune Verfassung usw.

Grund der Sperrung:

Petitionen, die sich mit ihrem Anliegen nicht an konkrete Personen, juristische Personen, parlamentarische Gremien oder Organisationen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder an die Öffentlichkeit als Ganzes richten, werden beendet und gesperrt.

Betreffend: "An alle Deutschen und die, welche es wirklich werden wollen".


Keine Autobahn durch Königsbrunn ,Mering und Kissing, nein zur Osttangente

Grund der Sperrung:

Petitionen dürfen nicht die Copyrights Dritter verletzen. Bei der Verwendung Copyright geschützter Texte, Bilder oder Videos ist der Petent dafür verantwortlich, das Einverständnis der Rechteinhaber einzuholen und die Quellen zu nennen.

Betreffend: Das Copyright wurde verletzt.


Nein zum geplanten Asylantenheim in Tackenberg

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: Die pauschale Gleichsetzung Schutz suchender Menschen mit Kriminalität, Gewalt und Schmutz ist diskriminierend.


Nein Zum Heim Zum Asyl - Container - Dorf In Marzahn Und Lichtenberg (Falkenberg)

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: Die Petition spricht sich gegen das Grundrecht, in Deutschland um Asyl zu ersuchen, aus, welches im Grundgesetz verankert ist. Des Weiteren wird eine Minderheit diskriminiert.


Griechenland Soll Euro-Zone Verlassen

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: Die Petition wurde gesperrt, da die Forderung keinen konstruktiven Beitrag zur Änderung bestehender Verhältnisse leistet, sondern Stimmungsmache betreibt und beleidigende Äußerungen enthält.


Nein zum Bau vom Containerdorf!Ortseingang mit bitteren Nachgeschmack für die Gemeinde Tostedt!

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: Der Petitionstext nimmt Gleichsetzungen von Asylsuchenden mit Gefahr, Bedrohung und Gewalt vor. Derartige Aussagen stellen Diffamierungen dar und verstoßen gegen unsere Nutzungsbedingungen.


Pro PEGIDA, für die berechtigten Interessen der demonstrierenden Bürger

Grund der Sperrung:

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Betreffend: "Die deutsche Kultur muss vor der schleichenden Islamisierung geschützt werden!"


www.Silaya-Gel.com araciligiyla Sila yolundaki, HAKLARIMIZI aramak ve rüsvete SON verme KAMPANYASI

Grund der Sperrung:

Petitionen mit direkter oder indirekter Werbung für eigene Produkte, Dienstleistungen oder Parteien werden beendet. Petitionen mit direkter oder indirekter Werbung für Parteien sind zulässig, wenn die Partei die Petition selbst gestartet hat. Petitionen, die von Sympathisanten oder Mitgliedern einer Partei gestartet werden und direkte oder indirekte Werbung für Parteien enthalten sind nicht zulässig.

Regarding: Direct advertising for your own services on the specified website.


Keine Asylanten in Kassel

Grund der Sperrung:

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Betreffend: "Sobald die Asylbewerber nach Kassel kommen kriegen sie alles. Eine Wohnung, Geld und alles was dazu gehört."


dieLochis aus der EU vertreiben

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: "dieLochis zerstören das Niveau in Europa, deshalb mag uns auch Russland nicht mehr. Ohne Wodka sind wir auch keine richtigen Europäer."


Keine Bewährungsstrafen für Kinderschänder ! Wir fordern härtere Strafen !

Grund der Sperrung:

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.

Betreffend: "Dennoch finde ich es für angemessen für solche widerlichen Kreaturen die Todesstrafe einzuführen denn nur das ist gerecht alles andere wäre für die ein Luxus im Knast bekommen sie oft Einzelhaft werden geschützt als hätten sie die Welt gerettet" Des Weiteren stellt die zweite Hälfte des Satzes eine falsche Tatsachenbehauptung dar.


Kein Asylheim in der Ellwanger Reinhardt-Kaserne

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: "Seit Jahren steigt die Anzahl der Wohnungseinbrüche. Betrügerbanden ziehen umher. Unsere Polizei wird in Konflikte verwickelt, bei denen sie am Ende immer als der Dumme hervorgehen. Selbst die sog. Leitmedien berichten immer öfters von kriminellen und gewaltbereiten Asylanten." In der Petition werden Gewalt und Straftaten in Verbindung mit Asylsuchenden pauschal in den Zusammenhang gezogen - dies entspricht nicht der Wahrheit und es ist diffamierend.


Peter Urban darf nicht mehr den ESC moderieren!

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: "Seine Kommentare sind untragbar und sorgen für schlechte Stimmung."


Freiheit für Wonda Prince - Stoppt Rassimus

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: "Wegen einem rassistischen Sachbearbeiter in der Mannheimer Ausländerbehörde bekommt er keinen Ausweis ausgesteltl." Die Petition wurde wegen Verleumdung eines Sachbearbeiters gesperrt. Es wurde zu der Behauptung keine sachliche Begründung geliefert.


Bewohner der Silberhöhe setzen sich zur Wehr gegen die Zustände seit der Integration der Roma !

Grund der Sperrung:

Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.

Betreffend: "Wir fordern sie auf ,konsequente Maßnahmen gegen das dissoziale Verhalten dieser Neumieter (ROMAS ) zu unternehmen." - Die Petition diskreditiert eine Bewohnergruppe lediglich aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe.


Rücktritt von allen öffentlichen Ämtern, Hans Erxleben

Grund der Sperrung:

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Betreffend: "Herr Erxleben vertritt nicht die Interessen des deutschen Volkes und ist somit nicht weiter tragbar als Vertreter der Bevölkerung." - Es wird keine sachliche Begründung, die sich belegen lässt, für die Kritik angegeben.


Ich bin verfassungstreu - und deshalb islamfeindlich, Herr Innenminister Herrmann!

Grund der Sperrung:

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.

Betreffend: Die Petition richtet sich gegen das Landesrecht. Die Einrichtung einer Verfassungsschutzbehörde ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Nach Art. 73 Nr. 10 b GG besteht er im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder. In Art. 4 GG heißt es des weiteren: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."


Ausweisung des Oliver Thomas aus der Bundesrepublik Deutschland

Grund der Sperrung:

Petitionen gegen Gerichtsurteile sind nur dann zulässig, wenn weitere Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg gefordert werden oder eine gesetzliche Regelung gefordert wird, die eine mit den Petitionen angegriffene Rechtsprechung für die Zukunft unmöglich machen würde.

Betreffend: Nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt die Unschuldsvermutung „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ - In der Petitionen gegen das Gerichtsurteil werden auch keine Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg oder eine zukünftige gesetzliche Regelung gefordert.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern