Tierschutz

Stoppt das Verbot: Neuanschaffung von Rottweilern auch 2025 im Kanton Zürich!

Petition richtet sich an
Regierungsrat

1.755 Unterschriften

5.000 für Sammelziel

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  1. Gestartet 19.12.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Regierungsrat

Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten und Rottweiler auf die Rassetypenliste II aufzunehmen.
Wir fordern: Der Rottweiler soll nicht auf die Rassentypliste 2 kommen.

Begründung

Es ist nicht die Sache vom Bund, dies zu entscheiden. Wir haben das Recht auf Mitbestimmung.
Für aktuelle Halterinnen und Halter von Rottweilern besteht zwar die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen. Neuanschaffungen von Rottweilern sind aber nicht mehr erlaubt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hundezentrum Ammann aus Arvidsjaur
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.12.2024
Petition endet: 18.06.2025
Region: Kanton Zürich
Kategorie: Tierschutz

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Ein Verbot von Rottweilern ist ungerecht und diskriminiert die ganze Hunderasse. Rottweiler sind bei richtiger Erziehung und Sozialisation loyale und zuverlässige Hunde. Sie werden erfolgreich als Therapie-, Rettungs- und Polizeihunde eingesetzt. Das Problem liegt nicht in der Rasse, sondern in der Halterverantwortung. Anstatt eine Rasse pauschal zu verbieten, sollten lieber Schulungen eingeführt werden, um eine artgerechte Haltung und sichere Hund-Mensch-Interaktionen zu gewährleisten.

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Es kann nicht sein, dass alle bestraft werden, nur weil bestimmte Hundehalter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgehen und es nicht für nötig halten mit ihren Hunden zu Trainieren. Hätte es sich bei dem Beissvorfall um zwei kleine Hunde gehandelt, hätte man die Rasse niemals verboten. Im Kanton Zug gibt es keine Rassenliste und es scheint somit auch ohne zu funktionieren. Viel mehr Wert sollte darauf gelegt werden, dass jeder Hundebesitzer einen Hundeführerschein machen sollte oder zumindest eine ordentliche Grundausbildung absolvieren. Gilt auch für Halter von kleinen Hunden.

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