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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Mitarbeitende HGK
Einbussen in den Rentenleistungen verhindern – Eine Petition der Mitarbeitenden der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW zu den beschlossenen Senkungsmassnahmen der Baselländischen Pensionskasse BLPK
Sehr geehrte Vorsorgekommission Arbeitgebende, sehr geehrtes Direktionspräsidium FHNW, sehr geehrte Direktion FHNW
Die Pensionskasse BLPK hat die Senkung des Umwandlungssatzes und technischen Zinssatzes beschlossen, was zu Einbussen in den Rentenleistungen für die Mitarbeitenden der FHNW führen wird. Diese Situation beunruhigt und verunsichert uns als Mitarbeitende der FHNW stark. Von solchen Entwicklungen ist nicht nur die FHNW betroffen, die Problematik stellt sich Schweiz weit. Wie in den Diskussionen immer wieder betont wird, können diese Leistungskürzungen nicht ohne die Unterstützung der Arbeitgebenden abgefedert werden.
Wir fordern deshalb die Arbeitgebenden FHNW auf, gemeinsam mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in der Vorsorgekommission die Beschlüsse der BLPK zur Höhe von Umwandlungssatz und technischem Zinssatz neu auszubalancieren, damit die Verluste ausgeglichen werden können. Massnahmen wie Bsp. die Aufstockung der Sparguthaben durch Einmalzahlungen sollten umgesetzt werden, damit auch für die nach 2022 Pensionierten keine Einbusse in den Rentenbezügen entsteht.
Gemäss Studien der Swisscanto Vorsorge AG/ZKB zum Verhalten von Schweizer Pensionskassen _liegt der Durchschnitt des technischen Zinssatzes von öffentlich-rechtlichen Institutionen bei 2.74% (2016) – die BLPK senkt den Zinssatz ab 1.1.18 auf 1.75% _liegt der Durchschnitt des Umwandlungssatzes bei 6% (2017) – die BLPK senkt den UWS bis 2022 auf 5%. https://www.swisscanto.com/ch/de/is/vorsorgen/pensionskassenstudie.html
Von der BLPK als einer kantonalen Pensionskasse, die sich aus Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Institutionen wie der FHNW zusammensetzt, würden wir erwarten, dass sie sich nicht unter dem schweizerischen Durchschnitt der an der Studie beteiligten Pensionskassen bewegt.
Angesichts der positiven Mitteilung der Vorsorgekommission (22.5.17), dass der Deckungsgrad der BLPK per 31.12.16 bei 110.9% liegt – bei öffentlich-rechtlichen Kassen im 1. Quartal 2017 durchschnittlich bei 100.5% (Swisscanto) –, erscheinen uns diese Forderungen gerechtfertigt.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Jahresausgaben 2015 und 2016 der HGK die Budgetlimite jeweils deutlich unterschritten haben. Wir sind sparsam mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern umgegangen. Zwar unabhängig von dieser positiven finanziellen Situation, jedoch auch angesichts dieser Ergebnisse erscheint es uns angemessen, dass die zukünftigen Rentenleistungen nicht geringer als bisher ausfallen.
Die unten gesammelten Unterschriften der Mitarbeitenden der HKG bezeugen eine breite Beunruhigung über die momentane Situation und gleichzeitig Hoffnung auf die Unterstützung von Seiten der FHNW und ihres Vorsorgewerks. Wir bitten Sie deshalb dringend, die nötigen Schritte für die Verhandlung von ausgleichenden Massnahmen gemeinsam mit den entsprechenden Gremien vorzunehmen. Wir erwarten insbesondere von der Vorsorgekommission Arbeitgebende, auf die Forderungen der Vorsorgekommission Arbeitnehmende einzutreten und entsprechend zu verhandeln.
Mit freundlichen Grüssen Arbeitnehmende der HGK FHNW
Basel, im Juni 2017
Begründung
Einbussen in den Rentenleistungen verhindern
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.06.2017
Petition endet:
14.06.2017
Region:
Kanton Basel-Stadt
Kategorie:
Soziales
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.