Bauen

Solidaritätserklärung zur Wettbewerbskultur

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

89 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

Der Architekturwettbewerb ist das von den Architekturschaffenden bevorzugte Instrument zur Ermittlung qualitativ hervorragender Entwurfslösungen. Neben der qualitätssichernden Wirkung schafft er robuste Grundlagen für die rechtssichere Beauftragung der Architekturleistungen und die ressourcenschonende Verwirklichung von Projekten. Dem Architekturwettbewerb kommt nicht zuletzt eine Hauptrolle in der Weiterentwicklung der Architekturlandschaft zu: Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Baukultur unseres Landes.
Die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung eines Architekturwettbewerbs bedeuten zwar einen Aufwand von etwa 0,5 bis 3,0 Prozent der Baukosten. Ein regelhaft durchgeführter Architekturwettbewerb eröffnet zugleich aber auch die Chance auf ein hervorragendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, indem aus einer Vielfalt von Vorentwürfen das im Vergleich beste Projekt ausgewählt werden kann. Dieser wertvolle Dienst am Auslober und an der Gesellschaft wird von den Architekturschaffenden dabei als Vorleistung erbracht. Die Erstellung einer konkurrenzfähigen Wettbewerbsarbeit erfordert von den Teilnehmenden viel Engagement, hohen Arbeitsaufwand und ist stets mit einem beträchtlichen unternehmerischen Risiko verbunden, da Wettbewerbsbeiträge finanziell nicht oder nur symbolisch abgegolten werden. Gerade deshalb erscheint eine faire Auslobung und ein lauter und professionell durchgeführter Architekturwettbewerb umso wichtiger.
Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen (ZT-Kammer) Sektion ArchitektInnen hat mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) ihre Position zum Architekturwettbewerb den Erfordernissen der Zeit entsprechend geschärft. Die Berufsgruppe übernimmt damit im öffentlichen wie im fachlichen Interesse Verantwortung für die gebaute Umwelt. Der WSA steht in der Tradition der aus dem Geist der bürgerlichen 1848er Revolution geborenen Wettbewerbsordnungen von Wien 1864, Hamburg 1868 und Zürich 1877. Die seitdem in Österreich erschienenen Regelwerke für den Architekturwettbewerb beruhen nach wie vor auf diesen Grundsätzen von 1864.
Eines der mit dem WSA vorliegenden Werkzeuge ist der regelmäßige Diskurs in den Wettbewerbsausschüssen, wodurch der bestehende Standard fortwährend geprüft, hinterfragt und laufend weiterentwickelt werden kann. Außerdem bietet die ZT-Kammer kostenfreie Beratung, um auf Basis der Kooperationskriterien offizielle Kooperationen mit Auslobern zu erreichen. Daher empfiehlt sich ein frühzeitiger Kontakt mit der ZT-Kammer, um auf direktem Weg die Auslobungsunterlagen in Einklang mit dem WSA zu bringen.
Grundlage für den fairen Ablauf jedes Architekturwettbewerbs bilden aus Sicht der ZT-Kammer die Kooperationskriterien des WSA. Die wichtigsten davon sind:
1. Gleichbehandlung und Anonymität der TeilnehmerInnen;
2. Eindeutige Absichtserklärung zur Beauftragung der Gewinnerin/des Gewinners;
3. Fachkompetente und unabhängige Beurteilung durch das Preisgericht;
4. Angemessene Preisgelder und Aufwandsentschädigungen;
5. Klare Regelung der Werknutzungsrechte.
Nach bald einem Jahrzehnt mit dem WSA ist angesichts sich rasch wandelnder Praktiken im Wettbe-werbs- und Vergabewesen festzustellen, dass in Dokumentation und Vermittlung des Architektur-wettbewerbs in Österreich beachtliche Fortschritte erzielt wurden. Zugleich ist aber festzustellen, dass die Zahl der offenen Architekturwettbewerbe in Österreich stagniert und in Relation zu architekturbezogenen Vergabeverfahren abnimmt. Den ZiviltechnikerInnen wird der offene Zugang zu Architekturleistungen erschwert, einerseits durch überzogene Eignungskriterien bei Architekturwettbewerben, andererseits durch die Bündelung von Planungs- und Ausführungsleistungen in GU-/TU-Verfahren.

Begründung

Durch mehr Solidarität in der Berufsgruppe, durch mehr gemeinsames Verständnis und Kenntnis des WSA als Handlungsrichtlinie sind weitere Verbesserungen im Wettbewerbswesen erreichbar. Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ruft daher zur Unterzeichnung der „Solidaritätserklärung zur Wettbewerbskultur“ auf.
Die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner dieses Schreibens erklärt sich solidarisch mit den Zielen des WSA und verpflichtet sich:

  • für die Förderung und Verbesserung des Wettbewerbswesens einzutreten;
  • das Wissen über die beste Wettbewerbspraxis zu vermehren und zu vermitteln;
  • die ZT-Kammer in ihrem Engagement für eine generelle Etablierung des WSA bei der Durchführung von Architekturwettbewerben in Österreich zu unterstützen;
  • bei der Ausloberberatung, bei der Verfahrensvorbereitung und bei einer Befassung als PreisrichterIn die Kooperation mit der ZT-Kammer zu suchen und frühzeitig die Verbindung zwischen Auslober und dem Wettbewerbsausschuss herzustellen;
  • ausgelobte Verfahren stets kritisch zu prüfen und bei erkennbarer Missachtung der Kooperationskriterien des WSA, jedenfalls bei einer auf dem WSA basierenden „Warnung“ im Wettbewerbsportal der ZT-Kammer (www.architekturwettbewerb.at), auf eine Teilnahme und jede andere Art der Mitwirkung zu verzichten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.03.2022
Petition endet: 31.07.2022
Region: Österreich
Kategorie: Bauen

Neuigkeiten

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