Petition richtet sich an:
Landtag von Niederösterreich
Die Wildschadensituation an Wiesen und Feldern durch Schwarzwild hat in weiten Teilen Niederösterreichs ein nicht mehr akzeptables Ausmaß erreicht. Landwirte und Jagdpächter werden durch diese Schäden in Ihrer Existenz gefährdet.
Daher wird der Niederösterreichische Landtag ersucht, den § 95 (1) 4. des Niederösterreichischen Jagdgesetzes "beim Fangen oder Erlegen von Wild oder Raubzeug Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele ausgenommen Lampen bei der Schwarzwildbejagung, künstliche Nachtzielhilfen, wie Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie Restlichtverstärker zu verwenden;"
mit dem Zusatz "AUSGENOMMEN FÜR DIE BEJAGUNG VON SCHWARZWILD, RAUBWILD UND RAUBZEUG" zu ergänzen.
Begründung
- Das Schwarzwild ist in den meisten Teilen Niederösterreichs nur mehr nachtaktiv.
- Die Bejagung bei Vollmond an der Kirrung ist nicht effektiv genug.
- Die Bejagung mit Lampen ist nicht ausreichend und zielführend.
- Die Bejagung mit Nachtzielgeräten (NZG) ermöglicht ein SICHERES Ansprechen und einen SAUBEREN, WAIDGERECHTEN Schuß.
- Dies Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen hat ein nicht mehr hinnehmbares Außmaß erreicht.
- Neben den enormen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, ist im Hinblick auf die ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Reduktion des Schwarzwildbestandes ebenfalls dringend erforderlich.
- Es kommt vermehrt zu KFZ-Unfällen mit Beteiligung von Schwarzwild. Auch zum Schutz von Menschen ist es daher notwendig den Schwarzwildbestand zu reduzieren.
- Die Behauptung, dass die im Handel frei erhältlichen Nachtzielgeräte für die Jagd, dem Kriegsmaterialgesetz unterliegen würden, entspricht nicht den Tatsachen.