Región: Austria
Salud

Quedan 6 días

NEIN zu den neuen WHO-Gesundheitsvorschriften

Petición a.
Österreichisches Parlament

4.382 Firmas

3.970 De. 19.000 de quorum En. Austria Austria

4.382 Firmas

3.970 De. 19.000 de quorum En. Austria Austria
  1. Iniciado 6/02/2025
  2. Collección más 6 días
  3. Sumisión
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

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Noticias

12/02/2025 22:37

Ich habe Links korrigiert, da diese nicht auf die richtige Seite verwiesen. Eine Quelle wurde neu hinzugefügt (Nummer 5).


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats!

Wir wenden uns in tiefer Sorge um die Zukunft der österreichischen Demokratie, unserer Rechte und unserer Gesundheit an Sie, denn die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO betreffen die gesamte österreichische Bevölkerung.

Markante Änderungen dieser IGV wurde in der 77. Weltgesundheitsversammlung von 27.5. bis 01.06.24 beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen beinhalten die IGV nun viele kritische Punkte, die sie für ein freies, demokratisches Land wie Österreich äußerst gefährlich machen, wie wir in den Quellen am Ende des Textes belegen.

Nachfolgend benennen wir die schwerwiegendsten Änderungen:

  1. Der WHO-Generaldirektor allein – und nicht ein Gremium aus Fachleuten – soll in Hinkunft entscheiden, ob eine Pandemie vorliegt und welche Maßnahmen diesbezüglich von den einzelnen Mitgliedstaaten zu ergreifen sind.sind (1) (1). 
  2. Für diese Entscheidungen des WHO-Generaldirektors ist keinerlei Überprüfungsmöglichkeit durch eine Kontrollinstanz vorgesehen. Das heißt, selbst wenn es eindeutig ist, dass die Entscheidung des WHO-Generaldirektors falsch ist, kann diese nicht angefochten undoder außer Kraft gesetzt werden. 
  3. Dabei ist zu beachten: Die WHO wird überwiegend durch zweckgebundene Spenden finanziert. Im Budget 2024/25 sind dies 70% der gesamten Finanzmittel der WHO (2). Zweckgebunden heißt dabei, dass der Spender bestimmt, wofür seine Spende zu verwenden ist, was den Spendern große Einflussnahme auf die WHO ermöglicht, denn „wer zahlt, schafft an!"
  4. Weiters zu beachten ist, dass diese zweckgebundenen Gelder häufig von Privatspendern und NGOs mit Nähe zur Impf- und Pharma-Industrie stammen (3), bei denen Eigeninteressen an der Ausrufung einer Pandemie absolut nicht auszuschließen sind.Imsind. Im Pandemiefall werden die normalerweise Jahre dauernden Zulassungsfristen für neue Arzneimittel und Impfungen, die in der Pandemie benötigt werden, durch Notzulassungen bzw. teleskopierte Zulassungsverfahren auf wenige Monate herabgesetzt.herabgesetzt (4). Damit verringern sich aber freilich auch der Aufwand und die Kosten des Zulassungsverfahrens in bedeutendem Umfang. Zudem werden die in einer Pandemie benötigen Arzneimittel und Impfungen in einer Pandemie freilich in enormem Ausmaß verkauft. 
  5. Die Ausrufung einer Pandemie kann daher für die Spender größte wirtschaftliche Vorteile bringen, weshalb eine Beeinflussung des WHO-Generaldirektors über die finanzielle Abhängigkeit der WHO von den Spendern zu deren Vorteil nicht ausgeschlossen werden kann.
  6. Dazu kommt, dass der momentane WHO-Generaldirektor, Tedros Adhanom Ghebreyesus, ohnehin bereits ein Naheverhältnis zur Impfindustrie hat, denn er war einst Mitglied in den Vorständen von "GAVI-The Vaccine Alliance" und "The Global Fund" (4).(5). Zudem werden ihm als Mitglied der äthiopischen Regierung (2005 - 2016) schwere Vorwürfe wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen gemacht (5).(6). Vor diesem Hintergrund sind die Unabhängigkeit seiner Entscheide und seine moralische Integrität stark anzuzweifeln.
  7. Zusätzlich zu all dem verlangen die IGV die Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation" (6).(7). Die WHO will so ein jedenfalls abzulehnendes „Wahrheitsmonopol" in Gesundheitsfragen erlangen und Zensur ermöglichen (7). (8). 
  8. Weitere kritische Themen betreffen zudem globale Gesundheitszertifikate (8),(9), eine Finanzierungspflicht für WHO-Aktivitäten (9)(10) sowie Verletzungen der DSGVO (10).(11).

Zu beachten ist, dass die WHO bei den Änderungen der IGV aus dem Jahr 2022 keinerlei Rücksicht auf die Fristen für die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten nimmt (11). Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei den Änderungen vom 01.06.2024 die Notifizierungsfristen unbeachtet bleiben. Unverzügliches Handeln von Österreich ist daher dringend geboten, um diese Änderungen abzuwehren.Die Frist, gegen diese Änderungen Widerspruch einzulegen, läuft daher am 31.03.2025 (!) aus (Datum laut anwaltlicher Vorsicht).

Sehr geehrte Mitglieder des Nationalrats und Bundesrats, mit Ihrem Mandat haben Sie ein Gelöbnis geleistet, in dem Sie versprochen haben, der Republik Österreich sowie seiner Bevölkerung treu zu dienen und deren Interessen zu vertreten.

Wir rufen Sie daher auf, dass Sie unverzüglich den Widerspruch gegen die am 01.06.2024 beschlossenen Änderungen der IGV beschließen und diese Entscheidung postwendend an die WHO kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Prossinger (Initiator von "wirmiteinander.at")

weiterführender--------------

Weiterführender Link zur aktiv bürgerlichen Aktion gegen die WHO-Pläne:WHO-Pläne www.die-eiche.at/aktionenvon Die Eiche (Die Petition 1.0 "Menschenrechte und Grundfreiheiten erhalten, die bedrohlichen Vorhaben der WHO")

weiterführenderWeiterführender BuchhinweisBuchhinweis: "Corona-Diktatur" von Monika Donner:  https://www.monika-donner.at/buch-corona-diktatur/Donner.



Neue Begründung:

Quellen:

  1. IGV 2024, Artikel 12
  2. WHO-Budget 2024/25;"Voluntary contributions - specified" in Grün bedeutet eine Zweckbindung
  3. WHO-Spenderliste 2024/25, siehe Plätze 2 und 3; Grün bedeutet eine Zweckbindung
  4. Information über beschleunigte Zulassungsverfahren (AGES)
  5. Positionen von Ghebreyesus in GAVI - The Vaccine Alliance und The Global Fund; die Stiftung von Bill Gates ist Hauptfinanzier von GAVI,sieheGAVI, siehe die Spendennachweise
  6. Bericht WION, Artikel Daily Star, Artikel Focus, Artikel Frihedslisten
  7. IGV 2024, Anhang 1/A/2/c/vi (Seite 44)und Anhang 1/A/3/i (Seite 45)
  8. Artikel APnews, Befragung US-Kongress, Artikel GGI
  9. IGV 2024, Anhang 6 ,Absatz 2 bis 4
  10. IGV 2024, Artikel 44 und Artikel 44bis
  11. IGV 2024, Artikel 10, Absatz 4 sowie Artikel 11, Absatz 1 sowie Artikel 45, Absatz 2 und 3
  12. Änderung der IGV 2022 , Artikel 59, Absatz 1 und 2; auf Seite 3


Neues Zeichnungsende: 05.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 357 (335 in Österreich)


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