Petition is addressed to:
Die EU-Kommission und die Petitionsausschüsse der EU-Mitgliedsstaaten
Die bislang unbekannte Praxis der EU, BürgerInnen (insgesamt 59 JournalistInnen und WissenschaftlerInnen) innerhalb (wie den Deutschen Hüseyin Doğru) sowie außerhalb der EU (zuletzt den Schweizer Jacques Baud) mit unverhältnismäßig schweren freiheitlichen und wirtschaftlichen Sanktionen zu belegen, wirft grundlegende Fragen nach Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundrechten auf.[1]
Solche Sanktionen stellen ein einseitiges Machtinstrument dar und können – da sie als Präventivmaßnahme gelten – Kritiker politischer Beschlüsse ohne rechtsgültige Anklage und unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit faktisch ihrer Grundrechte berauben, um sie zu einer Verhaltensänderung ‚zu bewegen‘.
Die Konsequenzen für die Betroffenen:
- Keine Einreise in die EU und keine Durchreise durch das EU-Gebiet (de facto Reisefreiheit innerhalb der EU aufgehoben).
- Vermögenswerte innerhalb der EU eingefroren, also kein Zugriff auf Bankguthaben oder Immobilien (Verfügungsverbot).
- Verbot, finanzielle Mittel oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, und Verbot der Erbringung von Dienstleistungen (de facto Berufsverbot innerhalb der EU).
- Verbot der Fortsetzung bereits abgeschlossener Verträge (Erfüllungsverbot).
Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/1226 sieht vor, dass Verstöße gegen Sanktionen, wie das Bereitstellen von Geldern oder die Umgehung von Sanktionen, nun als Straftatbestände gelten, die mit erheblichen Geldbußen und/oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Die Betroffenen müssen bei ihren Regierungen finanzielle Hilfen für Miete und Grundbedürfnisse erbitten.
Dies alles ohne Information der Betroffenen über ihre Aufnahme in die Liste, ohne Anhörung, ohne rechtsgültige Anklage.
Einspruch können die Betroffenen nur beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Hier werden horrende Prozesskosten fällig, die die Sanktionierten weder selbst erwirtschaften noch durch Spenden finanzieren dürfen.
Sanktionen gegen Einzelpersonen aufgrund politischer Meinungsäußerungen stellen einen gefährlichen Präzedenzfall dar und öffnen der willkürlichen Repression Tür und Tor.
Inzwischen wurde auch ein Rechtsgutachten von zwei EU-Abgeordneten in Auftrag gegeben.[2]
Autorinnen sind die Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers und Prof. Dr. Ninon Colneric, Richterin a.D. am Europäischen Gerichtshof. Es wurde am 11. November 2025 im Europäischen Parlament vorgestellt.
Ihr Urteil fällt eindeutig aus: Die Sanktionen gegen Journalisten wie Hüseyin Doğru, und neuerdings auch gegen den Schweizer Militär- und Geheimdienst-Experten Jacques Baud, entbehren einer soliden rechtlichen Grundlage. Der Desinformationsbegriff der EU sei „gefährlich vage” und erfülle nicht ansatzweise die rechtsstaatlichen Mindeststandards, die bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen wie Kontosperrungen und Reiseverboten zwingend erforderlich seien. Die EU habe faktisch Berufsverbote ohne vorherige Anhörung verhängt – ein Rubikon sei überschritten worden.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32025D2572&qid=1767810251118
(EU-Beschluss vom 15. Dez.2025, Jacques Baud in die Liste aufgenommen)
[2] https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf
Reason
Da wir in einer solchen Gesellschaft nicht leben möchten, fordern die Unterzeichnenden die
Europäische Union hiermit auf,
1. Privatpersonen von Sanktionslisten zu streichen,
2. alle diesbezüglichen Sanktionen unverzüglich aufzuheben,
3. die Meinungsfreiheit als fundamentales Menschenrecht zu achten und zu schützen.
Ich akzeptiere keine Beschneidung von Meinungsfreiheit und Demokratie. Wir müssen uns gemeinschaftlich dagegen wehren.